Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/98: Genehmigung des Addendums zur AIA-Vereinbarung Finanzkonten und der AIA-Vereinbarung Kryptowerte sowie Änderung des Bundesgesetzes und der Verordnung über den internationalen AIA in Steuersachen (AIAG und AIAV) · 18 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 8Fedlex · Ergebnisbericht
Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements zu den Ergebnissen des Vernehmlassungsverfahrens zur Genehmigung des Addendums zur AIA-Vereinbarung Finanzkonten und der AIA-Vereinbarung Kryptowerte sowie der Änderung des Bundesgesetzes und der Verordnung über den internationalen AIA in Steuersachen (AIAG und AIAV)
die von der OECD eingeforderten Änderungen die Steuertransparenz verbessern. Sie begrüssen, dass auch Kryptowerte dem internationalen Informationsaustausch unterstellt werden. Gleiche Rahmenbedingungen für alle Anbieter und Vermögensarten sorgen für gleiche Voraussetzungen und verbessern die Reputation der Kryptoindustrie. Dass die OECD mit dem MRK ein separates Parallel-Regelwerk schafft, statt das bestehende entsprechend zu erweitern, sei bedauerlich und frustrierend. Die wachsende Anzahl Banken mit Angeboten im Bereich digitale Vermögenswerte wird inskünftig zusätzlich zum GMS auch den MRK umsetzen müssen. Es wird anerkannt und begrüsst, dass sich der Gesetzgeber in der Schweiz zumindest darum bemüht, die Synergien zwischen den beiden Regimen weitestgehend auszuschöpfen, indem die Umsetzung des MRK in den bestehenden Rechtsrahmen von AIAG und AIAV integriert wird. Zudem dürfe der AIA über Kryptowerte nur dann in Kraft treten, wenn eine kritische Masse der wichtigsten anderen Konkurrenzfinanzplätze ebenfalls Informationen austauschen würde.
SGV nimmt die wegen der Umsetzung des MRK steigenden Regulierungskosten für Finanzintermediäre mit Besorgnis zur Kenntnis und verlangt, dass deren Verwaltungsaufwand möglichst reduziert werden sollte.
FDP erachtet es als unerlässlich, dass die Schweiz diese Standards umsetzt, damit dem Schweizer Wirtschafts- und Finanzplatz keine Wettbewerbsnachteile drohen. Einerseits werden mit der Änderung der Standards für den AIA über Finanzkonten Auslegungsfragen geklärt und Anpassungen aufgrund der Erfahrungen in der Praxis vorgenommen. Andererseits wird mit den neuen Standards für den AIA über Kryptowerte eine Gleichbehandlung mit dem traditionellen Finanzsektor sichergestellt. Dennoch wird die Vorlage kritisch beurteilt, da bestimmte Aspekte problematisch (Kompetenzdelegation) bzw. nicht zielführend (dynamische Rechtsübernahme; bilaterale Umsetzung des MRK mit den USA) sind.
SBF begrüsst und unterstützt die Absicht, den AIA auf gewisse Arten von Kryptowerten auszudehnen. Der MRK sowie die Vorlage zu dessen Umsetzung durch die Schweiz weisen jedoch erhebliche Mängel auf. Der politische Gestaltungsspielraum der Schweiz in internationalen Steuerfragen sei zwar eng begrenzt und es bestehe ein hohes politisches Interesse daran, dass die Schweiz am MRK teilnehme. Dies rechtfertige jedoch keine Regulierung, die gegen grundlegende Prinzipien des schweizerischen Rechts verstösst. Die Umsetzungsvorlage weist gravierende Mängel auf, weshalb der Bundesrat diese zurücknehmen soll. Es wird eine gründliche Begutachtung der Vereinbarkeit des MRK mit den verfassungsmässigen Grundrechten verlangt, so insbesondere mit dem Verhältnismässigkeitsprinzip und dem Grundsatz der Technologieneutralität. Weiter sind Doppelspurigkeiten zu vermeiden. Der Kreis der erfassten Kryptowerte ist zudem so zu umschreiben, dass er auf Instrumente begrenzt ist, die einen klaren Bezug zum Kapitalmarkt haben. Ferner bewirkt die Vorlage eine Verdrängung von Start-ups und kleineren Unternehmen. Zudem dürfe die Vorlage nicht über den internationalen Standard hinausgehen.
Piraten warnen, dass der erhöhte Aufwand durch den MRK gegenüber dem GMS für viele Startups nicht zu tragen sein wird, was den Marktzugang auf noch weniger Personen mit entsprechenden finanziellen Mitteln verengen wird und damit Oligopole drohen.
VSV hält fest, dass sich der Abschnitt IV des MRK, in welchem die OECD sämtliche wesentlichen Begriffe für den AIA über Kryptowerte definiert, mit Bezug auf die Vermögensverwalter in der Schweiz als in hohem Masse mangelhaft erweist. Der MRK führe eine Vielzahl von neuen Begriffen ein, die in grosser Zahl nicht zu- und hinreichend definiert sind. Den Definitionen fehle es in sehr vielen Punkten an Klarheit, Eindeutigkeit und Nachvollziehbarkeit. Dies gilt insbesondere, aber nicht nur für die neuen Begriffe des «meldenden Anbieter von Kryptodienstleistungen» und der «relevanten Transaktionen». Eine solche Art der Rechtsetzung ist mit den schweizerischen Grundsätzen, vor allem den Anforderungen an die Rechtssicherheit nicht vereinbar. Bevor der Bundesrat eine Botschaft zur Einführung des AIA über Kryptowerte an das Parlament richtet, sind zumindest im Rahmen der OECD die völlig ungenügenden Definitionen zu klären.