Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/10: Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) · 23 Seiten

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• 1 Dachverband ist einigermassen überzeugt (SSV)

Der Schweizerische Städteverband führt als Bedenken gegen die zweite Massnahme auf, dass einige Städte vor der Ungenauigkeit von Modellrechnungen warnen, auf welcher diese Anpassung beruht.

5.3.4 Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft

Im Zusammenhang mit der zweiten Massnahme (Reduktion des Teuerungsausgleichs) präsentiert sich die Lage bei den Dachverbänden wie folgt:

• 1 Dachverband ist überzeugt (SGB)

• 2 Dachverbände sind nicht überzeugt (economiesuisse, SGV)

Als Nutzen der zweiten Massnahme führt der Schweizerische Gewerkschaftsbund aus, dass mit der Massnahme der rechnerisch korrekte Zustand hergestellt wird. Der Schweizerische Gewerbeverband sieht zudem eine (nicht sehr grosse) Entlastung für die Mietparteien.

Als Bedenken führt der Schweizerische Gewerkschaftsbund an, dass der korrekte Maximalsatz heute noch wesentlich tiefer zu liegen kommt. economiesuisse betont die Schwächung des Vermögensschutzes für Eigentümerinnen und Eigentümer und die Reduktion der Investitionsanreize. Ähnlich auch der Schweizerische Gewerbeverband, der von Investitionshemmnissen spricht.

5.3.5 Weitere interessierte Organisationen

Im Zusammenhang mit der zweiten Massnahme (Reduktion des Teuerungsausgleichs) präsentiert sich die Lage bei den weiteren interessierten Organisationen wie folgt:

• 3 Organisationen sind überzeugt (Casafair, RPSL, SMV)

• 10 Organisationen sind nicht überzeugt (CATEF, CGI, FRI, HEV Schweiz, KGAST, SVBK,

SVIT Schweiz, USPI, VIS, Wohnen Schweiz)

• 1 Organisation hat diese Bewertung ausgelassen (wbg schweiz)

Zum Nutzen dieser zweiten Massnahme äussern sich nur einzelne weitere interessierte Organisationen. Betont wird, dass die Massnahme mathematisch richtig ist (Casafair), mit ihr ein Rechenfehler beseitigt wird und sie eine Antwort auf eine seit mehreren Jahren bestehende Problematik liefert (RPSL, SMV).

Bedenken zur zweiten Massnahme äussern verschiedene Organisationen. Zum einen wird ausgeführt, dass die Massnahme die Schere zwischen Bestandes- und Angebotsmieten verstärkt (CATEF, CGI, HEV Schweiz, SVBK, SVIT Schweiz, USPI) sowie eine Diskrepanz zwischen der absoluten Berechnung des übersetzten Ertrags und der relativen Berechnung des Teuerungsausgleichs schafft (CGI, HEV Schweiz, SVBK). Die Chambre Genevoise Immobilière und der Schweizerische Verband der Bürgergemeinden und Korporationen führen ergänzend aus, dass Altmieterinnen und -mieter durch diese Massnahme noch häufiger in Versuchung geraten, wenn sie ihre Wohnung nicht mehr nutzen wollen, diese nicht an die Vermieterschaft zurückzugeben, sondern zu wesentlich höheren Mietzinsen unterzuvermieten. Ähnlich auch die Camera Ticinese dell’Economia Fondiaria, die ausführt, dass Mietparteien es vorziehen, in überdimensionierten Wohnungen zu bleiben, um von sehr günstigen Mietzinsen zu profitieren.

Zum anderen entspricht das Mietzinsmodell des Bundesamtes für Wohnungswesens für gewisse Organisationen nicht der Realität und ist praxisfremd (FRI, KGAST, SVIT Schweiz). SVIT Schweiz führt vertiefend aus, dass alle Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem höheren als im aktuellen Mietzinsmodell vorgesehenen Eigenkapitalanteil ein mit diesem Anteil steigendes Teuerungsrisiko tragen. Dagegen sind für diesen Verband die Vermieterinnen und Vermieter mit einem höheren als im aktuellen Mietzinsmodell vorgesehenen Fremdkapitalanteil im Vorteil, da sie tendenziell von höheren Teuerungsraten profitieren, was auch unter dem Gesichtspunkt der Finanzmarktstabilität unerwünscht ist.

Ein weiteres Bedenken besteht für einige Organisationen darin, dass die Massnahme nicht dem ursprünglichen Willen des Gesetzgebers entspricht, der einen Teuerungsausgleich von 40 % aus dem