Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/10: Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) · 23 Seiten
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1 Ausgangslage
1.1 Mietzinsdämpfende Massnahmen
Der Bundesrat hat sich gegen Ende 2023 mit der Problematik der steigenden Mietzinse befasst und das WBF im November desselben Jahres beauftragt, kurzfristig umsetzbare Massnahmen auszuarbeiten. Die entsprechende Vorlage wurde vom 10. April bis 11. Juli 2024 in die Vernehmlassung gegeben. Sie beinhaltete eine Revision der VMWG und umfasste die folgenden vier Massnahmen:
• Die pauschale Berücksichtigung der allgemeinen Kostensteigerung soll für unzulässig erklärt werden und die Festlegung anhand der tatsächlichen Kostenentwicklung erfolgen (Art. 12 Abs. 1bisVMWG);
• Der Satz für den Teuerungsausgleich auf dem risikotragenden Kapital soll von bisher 40 Prozent auf 28 Prozent reduziert werden (Art. 16 VMWG);
• Das Formular zur Mitteilung von Mietzinserhöhungen soll den Hinweis für die Mietparteien enthalten, dass sie sich zur Abwehr von Mietzinserhöhungen auch auf die möglichen Einreden des übersetzten Ertrags und einer Überschreitung der orts- oder quartierüblichen Mietzinse berufen können (Art. 19 Abs. 1 Bst. a Ziff. 6 VMWG);
• Das Formular zur Mitteilung des Anfangsmietzinses soll um die Bekanntgabe der Stände für den Referenzzinssatz und die Teuerung ergänzt werden, die für den bisherigen Mietzins gegolten haben (Art. 19 Abs. 3 VMWG).
1.2 Abbau mietrechtlicher Formvorschriften (Staffelmiete)
Am 29. September 2023 hat die Bundesversammlung Artikel 269d OR mit einem neuen Absatz 5 dahingehend ergänzt, dass für die Mitteilung von Mietzinserhöhungen bei gestaffelten Mietzinsen die schriftliche Form genügt (BBl 2023 2289). Gegen diese Änderung wurde kein Referendum ergriffen. Sie macht eine Anpassung von Artikel 19 Absatz 2 VMWG sowie einen neuen Artikel 19a VMWG erforderlich, für die ebenfalls im Rahmen dieser Vorlage eine Vernehmlassung und Auswertung durchgeführt wurde.
2 Stellungnahmen im Vernehmlassungsverfahren
Zur Teilnahme am Vernehmlassungsverfahren wurden die Regierungen der 26 Kantone, die Konferenz der Kantonsregierungen, 10 politische Parteien, 3 gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, 8 gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft sowie 33 weitere interessierte Organisationen eingeladen. Der Rücklauf präsentiert sich wie folgt:
Vernehmlassungsadressaten Angeschrieben Eingegangen
Kantone 271 24 inhaltliche Stellungnahmen
in der Bundesversammlung ver-
10 4 inhaltliche Stellungnahmen
tretene politische Parteien
gesamtschweizerische Dachver-
bände der Gemeinden, Städte 3 1 inhaltliche Stellungnahme
und Berggebiete
gesamtschweizerische Dachver-
8 3 inhaltliche Stellungnahmen
bände der Wirtschaft
1 Nebst den Kantonen wurde zusätzlich die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) zur Vernehmlassung eingeladen.