Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/10: Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) · 23 Seiten
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befürchten (ZG), die Massnahme für unwirksam halten (GL, GR) oder eine Zunahme von Verfahren prognostizieren (BS). Ausserdem macht etwa der Kanton Obwalden geltend, dass die Massnahme zu Unsicherheiten bei den Mietparteien führt und die Anfechtung dadurch nicht erleichtert wird.
Auch im Zusammenhang mit dieser Massnahme verlangt der Kanton Zürich, dass im erläuternden Bericht ausgeführt wird, ob bereits genehmigte Formulare nach Inkrafttreten dieser Massnahme weiterverwendet werden dürfen oder ob alle Formulare ergänzt und neu genehmigt werden müssen. Der Kanton Zürich betont dabei, dass die Ergänzung und Neugenehmigung der Formulare auf Seite der Vermieterschaft und der Behörden eine gewisse Zeit braucht und zwischen dem Beschluss der Verordnungsänderung und dem Inkrafttreten mindestens ein halbes Jahr, idealerweise ein Jahr liegen soll. Im Sinne einer Alternative wird vorgeschlagen, die Verordnungsänderung um eine Übergangsbestimmung zu ergänzen, wonach alte, bereits genehmigte Formulare noch für eine bestimmte Zeit gültig bleiben. In eine ähnliche Richtung geht der Kanton Waadt, der darauf hinweist, dass die Massnahme eine kantonale Gesetzesänderung benötigt und den Verwaltungsaufwand für die Genehmigungsbehörde erhöht (über 100 im Kanton genehmigte Formulare müssten geändert werden).
Von einzelnen Kantonen wird überdies verlangt, dass auch die Stände für das neue Mietverhältnis auf dem Formular vermerkt werden sollen (GE, VS) oder, dass die Formularpflicht auf die ganze Schweiz ausgeweitet wird (TI).
5.5.2 In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien
Im Zusammenhang mit der vierten Massnahme (Ergänzung des Formulars für die Mitteilung des Anfangsmietzinses) präsentiert sich die Lage bei den Parteien wie folgt:
• 3 Parteien sind überzeugt (EVP, FDP, Grüne Schweiz)
• 1 Partei ist einigermassen überzeugt (SP)
Als Nutzen der vierten Massnahme beschreiben die Parteien insbesondere die Erhöhung der Transparenz und fordern die Ausweitung der Formularpflicht für die Mitteilung des Anfangsmietzinses auf die ganze Schweiz (GRÜNE Schweiz, SP). Positiv gewürdigt wird ausserdem die Erleichterung der
Rechtsausübung (SP). Hingegen empfindet die Evangelische Volkspartei die Massnahme nicht als effektiv mietzinsdämpfend.
5.5.3 Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete
Im Zusammenhang mit der vierten Massnahme (Ergänzung des Formulars für die Mitteilung des Anfangsmietzinses) präsentiert sich die Lage bei den Dachverbänden wie folgt:
• 1 Dachverband ist überzeugt (SSV)
Der Schweizerische Städteverband sieht den Nutzen der vierten Massnahmen in der gesteigerten Transparenz.
5.5.4 Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft
Im Zusammenhang mit der vierten Massnahme (Ergänzung des Formulars für die Mitteilung des Anfangsmietzinses) präsentiert sich die Lage bei den Dachverbänden wie folgt:
• 1 Dachverband ist überzeugt (SGB)
• 2 Dachverbände sind nicht überzeugt (economiesuisse, SGV)
Die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft führen Bedenken gegen die vierte Massnahme auf. Economiesuisse macht einen zusätzlichen Mehraufwand geltend. Der Schweizerische Gewerbeverband empfindet die Massnahme als reinen Formalismus, die weder die Rechte der Mietparteien stärkt noch einen Einfluss auf die Mietzinse hat. Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund ist die Massnahme sehr niederschwellig und er spricht sich für eine schweizweite Anwendung der Formularpflicht für die Mitteilung des Anfangsmietzinses aus.