Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/10: Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) · 23 Seiten
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5 Ergebnisse im Einzelnen
5.1 Gesamtvorlage 1: Mietzinsdämpfende Massnahmen
5.1.1 Kantone
Im Zusammenhang mit der gesamten Vorlage zu den mietzinsdämpfenden Massnahmen präsentiert sich die Lage bei den Kantonen wie folgt:
• 14 Kantone befürworten die Gesamtvorlage (AG, AI, AR, FR, GE, GL, JU, NE, NW, SO, TG, TI, VS, ZG)
• 3 Kantone lehnen die Gesamtvorlage ab (LU, SG, SZ)
• 4 Kantone stehen der Gesamtvorlage neutral gegenüber (BL, OW, UR, ZH)
• 3 Kantone haben diese Bewertung ausgelassen (BS, GR, VD)
Die Mehrheit der Kantone sieht den Nutzen der Gesamtvorlage in der Erzielung einer gewissen mietzinsdämpfenden Wirkung und/oder der Erhöhung der Transparenz (GE, JU, SG). Der Kanton Appenzell Ausserrhoden betont, dass die Vorlage den Schutzinteressen namentlich sozial schwächerer Mietparteien entgegenkommt. Zudem führt der Kanton Genf aus, dass die Ziele der Vorlage relevant sind, weil die Bestandesmieten in über zehn Jahren gestiegen sind, obwohl der Referenzzinssatz gesunken ist.
Verschiedene Kantone äussern hingegen auch ihre Bedenken gegen die Gesamtvorlage. Einzelne Kantone stellen die generelle Notwendigkeit oder Wirkung in Frage (SG, SZ, UR). So verweist etwa der Kanton St. Gallen auf die jüngste Entspannung bei den Zinssätzen. Einige Kantone machen in der einen oder anderen Form auf den möglichen negativen Einfluss der Vorlage auf die Bautätigkeit und/oder die Investitionen in den Mietwohnungsmarkt aufmerksam (GR, LU, SG, SZ, UR). Der Kanton Schwyz hält diesbezüglich fest, dass nur ein grösseres Angebot eine kostendämpfende Wirkung entfalten kann. Ein paar Kantone sprechen zudem die administrativen Folgen der Massnahmen an (OW,
SG, ZG). Der Kanton Zug weist beispielsweise darauf hin, dass die Abschaffung der Pauschalen für die allgemeine Kostensteigerung und die Formularerweiterungen das Mietrecht und dessen Anwendungsfreundlichkeit verkompliziert.
5.1.2 In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien
Im Zusammenhang mit der gesamten Vorlage zu den mietzinsdämpfenden Massnahmen präsentiert sich die Lage bei den Parteien wie folgt:
• 3 Parteien befürworten die Gesamtvorlage (EVP, GRÜNE Schweiz, SP)
• 1 Partei hat diese Bewertung ausgelassen (FDP)
Die Parteien machen nur wenige Ausführungen zum Nutzen der Gesamtvorlage. Die FDP. Die Liberalen hält etwa fest, dass die Massnahmen zur Steigerung der Transparenz wichtig sind, um das Vertrauen der Mieterschaft zu stärken und eine faire Praxis zu gewährleisten. Die SP sieht durch die ersten beiden Massnahmen Bundesgerichtsentscheide umgesetzt und durch die letzten beiden Massnahmen eine Erhöhung der Transparenz.
Mehrere Parteien äussern Bedenken gegen die Gesamtvorlage, empfinden insbesondere die Wirkung der Massnahmen als zu gering und sehen darin keinen zusätzlichen Missbrauchsschutz oder eine nachhaltige Entschärfung der Mietzinssituation (EVP, GRÜNE Schweiz, SP). Die GRÜNE Schweiz sieht die Lösung des Problems eigentlich auf Gesetzesstufe. Darüber hinaus vertritt die FDP. Die Liberalen die Ansicht, dass die Gesamtvorlage zusätzliche administrative Belastungen schafft und Eingriffe in die Preisbildung möglicherweise negative Auswirkungen haben (z.B. übermässiger Konsum und gleichzeitige Abnahme der Wohnungsproduktion, Abschreckung von Kapitalgebenden).