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Vernehmlassung 2024/2: Umsetzung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien auf Verordnungsstufe und weitere Änderungen der betroffenen Verordnungen · 20 Seiten

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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»

3. Verordnung über die Gebühren und Aufsichtsabgaben im Energiebereich vom 22. November 200617

Anhang 3 (Art. 14b)

Gebührenrahmen im Bereich des Herkunftsnachweiswesens

Gebühr in Franken Einheit

1. Registrierung und Erfassung

Grundgebühr für eine Produktionsanlage, nach An- max. 200 pro Jahr

lagetyp

Grundgebühr für ein Benutzerkonto, nach Kontotypmax. 200 pro Jahr

Erfassung der produzierten Elektrizitätsmenge, max. 0,03 pro MWh nach Anlagetyp

2. Transaktionen im Elektrizitätsbereich

Ausstellung von Herkunftsnachweisen, nach Anla- max. 0,03 pro MWh gentyp

Weitergabe von Herkunftsnachweisen im Inland max. 0,03 pro MWh Import und Export von Herkunftsnachweisen max. 0,03 pro MWh Erstellung von Daueraufträgen max. 200 pro Geschäftsfall

3. Transaktionen im Brenn- und Treibstoffbe-

reich

Ausstellung von Herkunftsnachweisen, nach Anla- max. 0,2 pro MWh gentyp

Weitergabe von Herkunftsnachweisen im Inland max. 0,2 pro MWh Import und Export von Herkunftsnachweisen max. 0,2 pro MWh Erstellung von Daueraufträgen max. 200 pro Geschäftsfall

4. Entwertung

Entwertung von Herkunftsnachweisen max. 0,03 pro MWh Erstellung einer Entwertungsbestätigung max. 100 pro Geschäftsfall

17 SR 730.05