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Vernehmlassung 2024/2: Umsetzung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien auf Verordnungsstufe und weitere Änderungen der betroffenen Verordnungen · 20 Seiten
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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»
3. Verordnung über die Gebühren und Aufsichtsabgaben im Energiebereich vom 22. November 200617
Anhang 3 (Art. 14b)
Gebührenrahmen im Bereich des Herkunftsnachweiswesens
Gebühr in Franken Einheit
1. Registrierung und Erfassung
Grundgebühr für eine Produktionsanlage, nach An- max. 200 pro Jahr
lagetyp
Grundgebühr für ein Benutzerkonto, nach Kontotypmax. 200 pro Jahr
Erfassung der produzierten Elektrizitätsmenge, max. 0,03 pro MWh nach Anlagetyp
2. Transaktionen im Elektrizitätsbereich
Ausstellung von Herkunftsnachweisen, nach Anla- max. 0,03 pro MWh gentyp
Weitergabe von Herkunftsnachweisen im Inland max. 0,03 pro MWh Import und Export von Herkunftsnachweisen max. 0,03 pro MWh Erstellung von Daueraufträgen max. 200 pro Geschäftsfall
3. Transaktionen im Brenn- und Treibstoffbe-
reich
Ausstellung von Herkunftsnachweisen, nach Anla- max. 0,2 pro MWh gentyp
Weitergabe von Herkunftsnachweisen im Inland max. 0,2 pro MWh Import und Export von Herkunftsnachweisen max. 0,2 pro MWh Erstellung von Daueraufträgen max. 200 pro Geschäftsfall
4. Entwertung
Entwertung von Herkunftsnachweisen max. 0,03 pro MWh Erstellung einer Entwertungsbestätigung max. 100 pro Geschäftsfall
17 SR 730.05