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Vernehmlassung 2024/2: Umsetzung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien auf Verordnungsstufe und weitere Änderungen der betroffenen Verordnungen · 20 Seiten

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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»

Art. 51e Nicht anrechenbare Massnahmen

Nicht anrechenbar sind Massnahmen:

a. die aufgrund einer rechtlichen Vorschrift umgesetzt werden müssen;

b. für die der Bund oder ein Kanton Finanzhilfen ausgerichtet hat;

c. die bei Endverbraucherinnen und Endverbrauchern umgesetzt werden, deren Elektrizitätskosten mindestens 20 Prozent der Bruttowertschöpfung ausmachen;

d. nach Artikel 39 Absatz 1bis, wenn die Endverbraucherin oder der Endverbraucher mit dem Bund oder einem Kanton eine Zielvereinbarung abgeschlossen hat;

e. die nicht dauerhaft sind;

f. welche die Stromeinsparung durch eine Verhaltensänderung der Endverbraucherinnen und Endverbraucher erzielen.

Art. 51f Meldepflichten

1 Elektrizitätslieferanten melden dem BFE jedes Jahr bis am 30. April:

a. den Stromabsatz in MWh im vergangenen Kalenderjahr an Endverbraucherinnen und Endverbraucher;

b. den Stromabsatz in MWh im vergangenen Kalenderjahr an Endverbraucherinnen und Endverbraucher in der Grundversorgung;

c. den Stromabsatz in MWh im vergangenen Kalenderjahr an Endverbraucherinnen und Endverbraucher nach Artikel 51a Absatz 2;

d. die Kosten, die im vergangenen Kalenderjahr für die Umsetzung der Massnahmen bei Endverbraucherinnen und Endverbraucher entstanden sind.

2 Bei der erstmaligen Meldung muss der Stromabsatz der drei letzten Kalenderjahre an Endverbraucherinnen und Endverbraucher gemeldet werden.

Art. 51g Festlegung der Zielvorgabe

Das BFE legt jedes Jahr bis zum 30. November für jeden Elektrizitätslieferanten fest:

a. den Referenzstromabsatz;

b. die Zielvorgabe.

Art. 51h Erfüllung der Zielvorgabe

1 Die Elektrizitätslieferanten reichen dem BFE die umgesetzten oder erworbenen Massnahmen in dem Jahr ein, in dem sie sich diese an die Zielvorgabe anrechnen lassen wollen.

2 Die Meldung muss insbesondere enthalten:

a. das ausgefüllte Einsparprotokoll;