Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/49: Genehmigung der multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch von Global Anti-Base Erosion (GloBE)-Informationen · 18 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 18Fedlex · Erläuternder Bericht
6.3 Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen
Nach Artikel 2 des Bundesbeschlusses hat der Bundesrat die Kompetenz zu entscheiden, an welche Staaten und Hoheitsgebiete die Schweiz die GloBE-Informationen übermitteln oder von diesen Staaten erhalten will. Die Notifikation, die angibt, an welche Staaten und Gebieten die Schweiz Informationen übermitteln oder von diesen Informationen erhalten möchte, kann erst hinterlegt werden, nachdem die GloBE Vereinbarung von der Bundesversammlung genehmigt worden ist und gegen sie entweder kein Referendum ergriffen worden oder sie vom Volk angenommen worden ist. Wenn die Bundesversammlung den Grundsatzentscheid zur Umsetzung der GloBE Vereinbarung gefällt hat, kann der Bundesrat gestützt auf die Kompetenzdelegation entscheiden, mit welchen Staaten und Gebieten die Schweiz den Austausch vornehmen will. Der Vorteil dieser Kompetenzdelegation liegt darin, dass der Bundesrat die Umsetzung durch die anderen Staaten beobachten bzw. abwarten kann. Denn wie eingangs erwähnt, ist Stand heute noch unklar, welche Staaten oder Hoheitsgebiete die GloBE Vereinbarung umsetzen werden. Diese Kompetenz kann gestützt auf Artikel 166 Absatz 2 BV an den Bundesrat delegiert werden. Auf Beschluss des Bundesrats kann die Schweiz im Zeitpunkt der Notifikation erste Listen mit Staaten und Gebieten, an die Informationen übermittelt und von denen Informationen erhalten werden, bei der OECD einreichen. Da der Bundesrat ermächtigt ist, zu bestimmen, an wen die Schweiz relevante Informationen der GloBE-Erklärung übermittelt oder von wem Informationen erhalten werden, kann der Austausch rasch aktiviert und die Abkommensgarantien so rasch wie möglich sichergestellt werden.
6.4 Datenschutz
Um die Einhaltung der Datenschutzgrundsätze zu gewährleisten, wurden auf internationaler Ebene verschiedene Mechanismen eingerichtet (s. Kap. 4). Im Rahmen der nationalen Umsetzung werden die notwendigen Grundlagen auf nationaler Ebene geprüft und nötigenfalls vorgeschlagen.