Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/49: Genehmigung der multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch von Global Anti-Base Erosion (GloBE)-Informationen · 18 Seiten
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multinationaler Unternehmensgruppen nicht zusätzlich einzeln in der Schweiz eingereicht werden müssen. Die Umsetzung dieses neuen internationalen Informationsaustauschs bedarf der nationalen Umsetzung in der Schweiz unter Federführung der ESTV im Rahmen einer Anpassung der Mindeststeuerverordnung und bedarf somit nur einer Verordnungsanpassung. Die entsprechende Vernehmlassung ist im ersten Halbjahr 2025 geplant.
Würde die Schweiz am Informationsaustausch der GloBE Vereinbarung nicht teilnehmen, müssten multinationale Unternehmensgruppen in der Schweiz separat rapportieren und das zentralisierte Rapportieren würde möglicherweise über einen anderen Staat erfolgen. Damit entstünden administrative Doppelspurigkeiten. Ein Fernbleiben dürfte ausserdem dem Wirtschaftsstandort Schweiz abträglich sein, insbesondere wenn man bedenkt, dass multinationale Unternehmensgruppen in und von der Schweiz aus operieren und somit keine angemessenen Voraussetzungen vorfinden, die ihre internationalen Meldepflichten vereinfachen.
1.2 Verhältnis zur Legislaturplanung und zur Finanzplanung sowie zu Strate-
gien des Bundesrates
Die Vorlage ist weder in der Botschaft vom 29. Januar 20203 zur Legislaturplanung 2019–2023 noch im Bundesbeschluss vom 21. September 20204 über die Legislaturplanung 2019–2023 separat angekündigt. Indes bildet der internationale Informationsaustausch bereits Bestandteil der GloBE-Mustervorschriften und ist daher mit abgedeckt.
2 Rechtsvergleich, insbesondere mit dem europäischen Recht
Die Schweiz ist aufgrund der zeitlichen Aspekte der demokratischen Prozesse eines der ersten Länder, das die Genehmigung der GloBE Vereinbarung in die Vernehmlassung gibt. Nach Einschätzungen des Bundesrates dürften viele Staaten, die die Mindestbesteuerung umgesetzt haben, eine Umsetzung anstreben. Die EU-Kommission hat am 28. Oktober 2024 einen Entwurf für die 9. Richtlinie über die Zusammenarbeit von Verwaltungsbehörden (DAC 9) erlassen.5 Der Entwurf der DAC 9 sieht vor, dass von der Mindestbesteuerung betroffene multinationale Unternehmensgruppen in der EU, nur einem EU-Mitgliedstaat die GloBE-Erklärung einreichen müssen, anstatt in 27 EU-Mitgliedstaaten. Die EU plant damit die GloBE Vereinbarung im Rahmen der DAC 9 umzusetzen. Weitere Staaten, welche die GloBE Vereinbarung einführen dürften, sind namentlich Australien, Grossbritannien, Japan, Kanada, Norwegen oder Südkorea.
3 Grundzüge der Vorlage
3.1 Die beantragte Neuregelung
Mit der vorliegenden Vorlage schlägt der Bundesrat die Genehmigung der GloBE Vereinbarung vor.
3 BBl 2020 1777
4 BBl 2020 8385
5 Entwurf 9. Richtlinie über die Zusammenarbeit von Verwaltungsbehörden, einsehbar unter: eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/HTML/?uri=COM:2024:497:FIN