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Vernehmlassung 2024/50: Teilrevision der Signalisationsverordnung zur Übernahme der wichtigsten Inhalte bestimmter technischer Normen in das Signalisationsrecht des Bundes; Teilrevision der Verkehrszulassungsverordnung betreffend den Kurs über Verkehrskunde · 33 Seiten
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Signalisationsverordnung AS 202X
dergleichen ermächtigen. Die Signale dürfen nur nach den Weisungen der Behörde aufgestellt werden.
Art. 115a
Aufgehoben
Art. 117e Übergangsbestimmung zur Änderung vom XX.XX.XXXX
Signale, Markierungen und Leiteinrichtungen, die dieser Änderung nicht entsprechen, sind spätestens zum Zeitpunkt, in welchem sie erneuert werden müssen, zu entfernen oder mit einem rechtmässigen Signal, einer rechtmässigen Markierung beziehungsweise einer rechtmässigen Leiteinrichtung zu ersetzen.
II
Die Anhänge 1 und 2 werden gemäss Beilage geändert.
III
Diese Verordnung tritt am [Datum] in Kraft.
[Datum] Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Die Bundespräsidentin: Viola Amherd Der Bundeskanzler: Viktor Rossi