Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/89: Indirekter Gegenvorschlag (Änderung des Kernenergiegesetzes) zur Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» · 27 Seiten

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Erläuternder Bericht

1 Ausgangslage

1.1 Volksinitiative und indirekter Gegenvorschlag

1.1.1 Ziele und Inhalte der Initiative

Die eidgenössische Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen) wurde am 16. Februar 2024 mit 126 707 Stimmen bei der Bundeskanzlei (BK) eingereicht. Am 19. März stellte die BK fest, dass die Initiative mit insgesamt 125 830 gültigen Unterschriften zustande gekommen ist.1 Mit der Initiative soll Artikel 89 der Bundesverfassung (BV)1 erweitert werden. Es soll festgehalten werden, dass die Stromversorgung jederzeit sichergestellt sein muss und dass der Bund dafür die Verantwortlichkeiten festlegt (Absatz 6). Ein weiterer Absatz soll vorgeben, dass die Stromproduktion umwelt- und klimaschonend zu erfolgen hat, wobei alle klimaschonenden Arten der Stromerzeugung zulässig sind (Absatz 7). In seinem Argumentarium2 schreibt das Initiativkomitee, dass die Schweiz bis vor kurzem eine sichere und praktisch CO2-freie Stromproduktion hatte und nun die Kombination von Wasserkraft und Kernkraft ohne Not aufgegeben werden soll. Weder der Ausbau von erneuerbaren Energien noch allfällige Gaskraftwerke führten zur Versorgungssicherheit. Der forcierte Ausbau von erneuerbaren Energien schade zudem Natur und Landschaft. Fossile Gaskraftwerke seien, abgesehen von den ungesicherten Gasimporten, vor dem Ziel der Klimaneutralität keine Option. Die Schweiz sei auf inländische Stromquellen angewiesen, damit sie insbesondere auch im Winter über genügend Strom verfüge. Deshalb brauche sie statt Technologieverbote eine sichere, umwelt- und klimaschonende, bezahlbare und eigenständige Stromversorgung.

Daraus leitet sich ab, dass die Initiative unter anderem auf eine Aufhebung des Neubauverbots für Kernkraftwerke im Kernenergiegesetz3 zielt (KEG; Artikel 12a). Wenn weder die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien noch jene aus fossilen Quellen die Anforderungen der Initiative an die Versorgungssicherheit erfüllen und die Stromproduktion zudem im Inland erfolgen soll, bleibt nur noch der Ausbau der Kernenergie. Diese ist CO2-arm und produziert auch im Winter und in der Nacht zuverlässig Strom. Damit jedoch die inländische Produktion von Strom aus Kernenergie langfristig gesichert werden kann, muss das Neubauverbot für Kernkraftwerke im Kernenergiegesetz gestrichen werden. Eine Zustimmung zur Volksinitiative wäre somit ein klarer Auftrag an den Gesetzgeber, das Kernenergiegesetz dahingehend anzupassen – auch wenn der Initiativtext nicht wortwörtlich die Aufhebung des bestehenden Verbots neuer Kern-

1 BBl 2024 652

1 SR 101

2 https://blackout-stoppen.ch

3 SR 732.1