Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/89: Indirekter Gegenvorschlag (Änderung des Kernenergiegesetzes) zur Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» · 27 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 20Fedlex · Erläuternder Bericht

Energiestrategie stark geändert haben. Es ist nicht mehr möglich, den Zusatzbedarf an Strom mit fossilen Gaskraftwerken abzudecken, da deren Emissionen aufwändig kompensiert oder knapp verfügbare erneuerbare Gase verwendet werden müssen. Zudem bestehen erhebliche Unsicherheiten, ob der steigende Strombedarf allein mit erneuerbaren Energien gedeckt werden kann (vgl. Kapitel 1.2). Trotz eingeleiteten Massnahmen zur Verfahrensbeschleunigung (neues Stromgesetz, Beschleunigungserlass) zeigt es sich, dass durch die Vielzahl von Einsprachen gegen Wasser-, Wind- und Solarkraftwerke viele Projekte über Jahre oder gar Jahrzehnte verzögert bzw. vollständig blockiert werden. Vor diesem Hintergrund will der Bundesrat die Option eröffnen, bei Bedarf inskünftig wieder auf die CO2-arme Kernenergie zu setzen. Gleichzeitig hat der Ausbau der erneuerbaren Energien für den Bundesrat weiterhin erste Priorität.

3.4 Einbettung in die bestehende Energiepolitik

Das BFE hat im Jahr 2020 die Grundlagen der Energiestrategie mit den Energieperspektiven 2050+ überprüfen lassen44. Die Ergebnisse sind in die Vorlage zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien eingeflossen. Energieperspektiven können die Zukunft nicht vorhersagen. Sie arbeiten mit Szenarien, die zukünftige Situationen beschreiben, wie das Netto-Null-Ziel bis 2050. Und sie zeigen plausible Wege auf, die zu diesem Ziel führen. Was bei der Aktualisierung der Energieperspektiven 2050+ nicht berücksichtigt werden konnte, ist der Ausbruch des Konflikts in der Ukraine sowie die damit verbundenen Konsequenzen auf die unmittelbare und langfristige Energieversorgungssicherheit in Europa und in der Schweiz. Aufgrund der Netto-Null Zielsetzung muss das Schweizer Energiesystem bis 2050 dekarbonisiert werden. Es wird auch deshalb im Jahr 2050 immer noch auf Energieimporte angewiesen sein, was in den Energieperspektiven 2050+ bestätigt wurde. Das heisst, Strom wird zum zentralen Energieträger, der im Wärme- und Mobilitätsbereich die fossilen Energieträger ablösen muss. Hinzu kommt, dass im neuen Stromgesetz die Stromimporte im Winterhalbjahr auf 5 Terawattstunden (TWh) beschränkt sind.

Mit dem neuen Stromgesetz hat das Volk eine erste Etappe der Weiterentwicklung der Energiestrategie beschlossen. So wurden im Gesetz neue Ziele beim Zubau der erneuerbaren Energien bis 2035 respektive 2050 definiert und Massnahmen zur Stärkung der Energieeffizienz beschlossen. Auch werden die bisherigen Fördermassnahmen mit dem genannten Bundesgesetz verlängert und marktnäher ausgestaltet. Zudem sollen mit dem Beschleunigungserlass die Verfahren für die Planung und den Bau grosser Kraftwerke für erneuerbare Energien verkürzt werden, um den Ausbau der Produktion rasch voranzutreiben.

Weiter enthält das Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KlG)45, welches vom Volk 2023 angenommen wurde, Elemente zur Stärkung der langfristigen Energieversorgungssicherheit in der Schweiz. Zur Bereitstellung zusätzlicher Energie bei Bedarf soll auf gesetzlicher Ebene zudem

44 https://www.bfe.admin.ch/bfe/de/home/politik/energieperspektiven-2050-plus.html

45 BBl 2022 2403