Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/89: Indirekter Gegenvorschlag (Änderung des Kernenergiegesetzes) zur Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» · 27 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 19Fedlex · Erläuternder Bericht
werden, solange sie sicher sind. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) überprüft als unabhängige Aufsichtsbehörde laufend, ob die Sicherheit gewährleistet ist.
3.1 Rückblick: Einführung des Neubauverbots für Kernkraftwerke
Nach dem Reaktorunglück im japanischen Fukushima 2011 beauftragte der Bundesrat das UVEK, die bestehende Energiestrategie zu überprüfen und die Energieperspektiven 2035 zu aktualisieren. Der Bundesrat fällte daraufhin den Richtungsentscheid, dass keine neuen Kernkraftwerke mehr gebaut werden dürfen41. Stattdessen sollte die Stromversorgung inskünftig mit verstärkter Energieeffizienz, dem Ausbau der erneuerbaren Energien und durch zusätzliche fossile Stromproduktion (Wärme-Kraft-Koppelung WKK und Gaskombikraftwerke GuD) sowie Importe sichergestellt werden. In der Wintersession 2011 überwies auch das Parlament verschiedene Motionen (11.3436, 11.3426, 11.3257) für den schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie und beauftragte den Bundesrat mit der Erarbeitung einer umfassenden Energiestrategie. Diese sollte eine vom Ausland möglichst unabhängige Stromversorgung ohne Kernenergie sicherstellen. Der Bundesrat konkretisierte diese neue Energiestrategie und eröffnete hierzu im September 2012 das Vernehmlassungsverfahren. Ein Jahr später wurde die Botschaft zum ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 ans Parlament überwiesen. Das Referendum gegen dieses Massnahmenpaket, welches vom Parlament am 30. September 2016 angenommen wurde, kam am 31. Januar 2017 zustande. Am 21. Mai 2017 nahm das Volk das neue Energiegesetz an42.
3.2 Neue Ausgangslage seit 2017
Der Bundesrat hat den Grundsatzentscheid zum Verzicht auf den Bau neuer Kernkraftwerke im Jahr 2011 gefällt. Das Schweizer Volk hat der Energiestrategie 2017 zugestimmt. Seither hat es verschiedene Entwicklungen gegeben, aufgrund derer es sich aufdrängt, das Neubauverbot für Kernkraftwerke neu zu beurteilen (vgl. Kapitel 1.2). In seinem Richtungsentscheid zur Volksinitiative hat der Bundesrat am 28. August 2024 deshalb festgelegt, dass die zukünftige schweizerische Energiepolitik technologieoffen auszugestalten ist43. Diese Technologieoffenheit soll ausdrücklich auch die Kernenergie einschliessen. Daher soll das Rahmenbewilligungsverbot für Kernkraftwerke im Kernenergiegesetz aufgehoben werden.
3.3 Gründe für die Aufhebung des Neubauverbots von Kernkraftwerken
In Zukunft benötigt die Schweiz unbestrittenermassen viel mehr Strom. Gründe hierfür sind das hohe Bevölkerungswachstum und die forcierte Dekarbonisierung sowie die veränderten geopolitischen und versorgungstechnischen Rahmenbedingungen. Weiter hat sich die Schweiz zum Netto-Null-Ziel bei den CO2-Emissionen bis 2050 verpflichtet, womit sich die Rahmenbedingungen für die Versorgungssicherheit seit Einführung der
41 Bundesrat beschliesst im Rahmen der neuen Energiestrategie schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie - UVEK (admin.ch)
42 BBl 2017 4865
43 https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen/bundesrat.msg-id-102240.html