Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/89: Indirekter Gegenvorschlag (Änderung des Kernenergiegesetzes) zur Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» · 27 Seiten
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Übersicht
Der Bundesrat hat am 28. August 2024 den Richtungsentscheid in Bezug auf die Positionierung zur Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» gefällt. Er hat beschlossen, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen und ihr einen indirekten Gegenvorschlag entgegenzustellen. Darin soll die Aufhebung
des Neubauverbots für Kernkraftwerke beantragt werden. Die vorliegende Ver-
nehmlassungsvorlage setzt dies mit einer Anpassung des Kernenergiegesetzes um. Für den Bundesrat hat gleichzeitig der Ausbau der erneuerbaren Energien weiterhin erste Priorität.
Ausgangslage
Der Bundesrat will die Stromversorgungssicherheit auch in der langen Frist weiter erhöhen und dabei die Technologieoffenheit ermöglichen. Damit soll auch die Kernenergie für die Stromproduktion inskünftig wieder zugelassen werden. Gründe hierfür sind der in Zukunft stark steigende Strombedarf infolge des hohen Bevölkerungswachstums und der beschleunigten Dekarbonisierung sowie die durch die militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine veränderten geopolitischen und versorgungstechnischen Rahmenbedingungen. Zudem hat sich die Schweiz zum Netto-Null-Ziel bei den CO2- Emissionen bis 2050 verpflichtet, womit sich die Rahmenbedingungen für die Versorgungssicherheit seit Einführung der Energiestrategie 2050 stark geändert haben. Es ist nicht mehr möglich, den Zusatzbedarf an Strom mit Gaskraftwerken abzudecken, da deren Emissionen aufwändig kompensiert oder knapp verfügbare erneuerbare Gase verwendet werden müssten.
Vor diesem Hintergrund bestehen erhebliche Unsicherheiten, ob der steigende Strombedarf allein mit erneuerbaren Energien gedeckt werden kann. Für den Bundesrat hat der Ausbau der erneuerbaren Energien zwar weiterhin erste Priorität. Der laufende Ausbau erfolgt aber gemäss Monitoringbericht zur Energiestrategie 2024 (Bundesamt für Energie 2024) nicht bei allen neuen erneuerbaren Stromproduktionsarten im gleichen Tempo. Seit 2010 hat die Photovoltaik absolut gesehen am stärksten zugelegt. Deutlich geringer fiel das Wachstum bei anderen Technologien aus – wie der Stromproduktion aus den Kehrichtverbrennungsanlagen und erneuerbaren Abfällen oder aus Feuerungen mit Holz und Holzanteilen sowie aus Biogas und Windenergie. Bis jetzt wurde auch keine Geothermie-Anlage für die Stromproduktion realisiert. Zudem ist die Nettoproduktion aus der Wasserkraft schwankend, im Jahr 2023 war diese im Vergleich zum Vorjahr leicht rückgängig. Auch wenn mit dem Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (BBl 2023 2301) der Aus- und Zubau erneuerbarer Energieträger beschleunigt werden soll, ist nicht sichergestellt, dass die gesetzten Ziele erreicht werden. Es zeigt sich, dass durch die Vielzahl von Einsprachen gegen Wasser-, Wind- und Solarkraftwerke, aber auch aufgrund technischer und wirtschaftlicher Hürden, viele Projekte über Jahre oder Jahrzehnte verzögert oder gar blockiert werden. Vor diesem Hintergrund will der Bundesrat die Option eröffnen, bei Bedarf inskünftig wieder auf die Kernenergie zu setzen, die eine CO2-arme Stromproduktion erlaubt.