Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/89: Indirekter Gegenvorschlag (Änderung des Kernenergiegesetzes) zur Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» · 27 Seiten

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Vor dem Hintergrund dieser grossen Herausforderungen (Netto-Null Zielsetzung, steigender Strombedarf durch die Dekarbonisierung des Energiesystems, stetiges Bevölkerungswachstum, fortschreitende Sektorkopplung, wirtschaftliche, technische und politische Hindernisse beim Ausbau der Erneuerbaren) ist es angebracht, die künftige Energieproduktion in der Schweiz technologieoffen zu gestalten. Im BFE laufen gegenwärtig die Vorarbeiten zur Erstellung neuer Energieperspektiven mit verschiedenen Szenarien, die auch den Einsatz der Kerntechnologie bei der Stromerzeugung vorsehen. Dies für den Fall, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien nicht wie notwendig voranschreiten wird. Mit den Perspektiven werden verschiedene Pfade in der Energieversorgung aufgezeigt, mit denen der langfristige Umbau des Energiesystems hin zu Netto-Null-Emissionen gelingen und eine sichere, möglichst CO2-arme, zuverlässige sowie kostengünstige Energieversorgung gewährleistet werden kann. Die Perspektiven werden voraussichtlich im Jahr 2027 publiziert.

Für die Finanzierung neuer Energieproduktionsanlagen (auch für KKW) sind grundsätzlich die Betreiber zuständig. Die Schweizer Energieversorger haben sich zum Ausbau der erneuerbaren Energien bekannt und investieren – mit Unterstützung des Staates – entsprechend in diese Technologien. Diesen Weg wird die Branche weiter beschreiten, auch aufgrund der regulatorischen Rahmenbedingungen, welche das Parlament und die Stimmbevölkerung beschlossen haben. Projekte für neue Kernkraftwerke in der Schweiz sind zurzeit keine vorhanden. Auch ist davon auszugehen, dass gegenwärtig die nötigen Fachkräfte in der Schweiz fehlen, die es für die Konzeption, den Bau und den Betrieb neuer Kernkraftwerke erfordern würde. Umso wichtiger wäre die Aufhebung des Neubauverbots für KKW als Signal an den Fachkräftenachwuchs. Das heute bestehende Verbot hält nämlich viele Studierende davon ab, sich im Bereich der Kernenergie einzubringen. Die Ressortforschung, u.a. auch mit spezifischen Programmen für die Kernenergiesicherheit (vgl. insb. KEG Art. 83 und 86 sowie Art. 77 der Kernenergieverordnung; SR 732.11), erlaubt es zwar seit Jahren, Forscher zu motivieren, in diesem Feld zu arbeiten. Es zeigt sich allerdings klar, dass die stark beschränkten Stellen in der Forschung langfristig nicht genügen, der Wirtschaft die nötigen Fachkräfte zur Verfügung zu stellen. Die Verfügbarkeit von Fachkräften ist dabei auch für die Sicherstellung des Langzeitbetriebs von KKW zentral.

4 Grundzüge der Vorlage

4.1 Die beantragte Neuregelung

Im Rahmen des indirekten Gegenvorschlags soll das Rahmenbewilligungsverbot für Kernkraftwerke im Kernenergiegesetz aufgehoben werden. Das Rahmenbewilligungsverbot besteht aus zwei Bestimmungen im KEG, wonach sowohl für die Erstellung von neuen Kernkraftwerken als auch für Änderungen bestehender Kernkraftwerke keine Rahmenbewilligungen mehr erteilt werden dürfen.

Diese beiden Bestimmungen (Art. 12a und 106 Abs. 1bis KEG) sollen im Rahmen des vorliegenden indirekten Gegenvorschlags zur Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» ersatzlos aufgehoben werden. Zudem wird auch ein Verweis auf Artikel 12a gestrichen (Art. 12 Abs. 1 zweiter Satz).