Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/89: Indirekter Gegenvorschlag (Änderung des Kernenergiegesetzes) zur Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» · 27 Seiten

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Inhalt der Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» und indi-

rekter Gegenvorschlag

Am 16. Februar 2024 wurde bei der Bundeskanzlei die eidgenössische Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» eingereicht. Die Initiative verlangt mit einer Anpassung von Artikel 89 der Bundesverfassung, dass die Stromversorgung jederzeit sichergestellt sein muss und dass der Bund dafür die Verantwortlichkeiten festlegt (Absatz 6). Zudem soll die Stromproduktion umwelt- und klimaschonend erfolgen, wobei alle klimaschonenden Arten der Stromerzeugung zulässig sein sollen (Absatz 7).

Vorzüge und Mängel der Initiative

Obwohl nicht namentlich genannt, zielt die Initiative unter anderem auf eine Aufhebung des Neubauverbots von Kernkraftwerken in der Schweiz. Die Stromproduktion aus Kernenergie ist CO2-arm und würde eine Steigerung der Elektrizitätsproduktion insbesondere im Winterhalbjahr ermöglichen. Der Bundesrat anerkennt das Anliegen der technologieoffenen Stromproduktion zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit. Gleichwohl steht er dem Wortlaut der Initiative kritisch gegenüber, u.a. weil er die bestehende Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen nicht antasten möchte, da der Aufwand hierfür gross und der Mehrwert fraglich wäre. Stattdessen soll durch einen indirekten Gegenvorschlag die Streichung des Neubauverbots für Kernkraftwerke mittels einer Revision des Kernenergiegesetzes erfolgen.

Antrag des Bundesrats

Der Bundesrat beantragt den eidgenössischen Räten, die Initiative abzulehnen, legt ihnen aber einen indirekten Gegenvorschlag zur Aufhebung des Neubauverbots für Kernkraftwerke vor. Hierin sollen die entsprechenden Bestimmungen im Kernenergiegesetz (SR 732.1) aufgehoben werden. Der Gegenvorschlag ist Gegenstand dieser Vernehmlassung.

Der Bundesrat setzt sich für eine Energieversorgung ein, die sicher, jederzeit verfügbar, kostengünstig sowie umweltfreundlich ist. Sämtliche Produktionstechnologien, welche diese Zielsetzung unterstützen, sollen daher auch zum Einsatz kommen können. Diese Technologieoffenheit soll ausdrücklich auch die Kernenergie einschliessen. Daher schlägt der Bundesrat vor, das Rahmenbewilligungsverbot für Kernkraftwerke im Kernenergiegesetz aufzuheben. Dieses wurde im Rahmen des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050 (Totalrevision des Energiegesetzes; BBl 2016 7683) eingeführt. Das Rahmenbewilligungsverbot besteht aus zwei Bestimmungen, wonach sowohl für die Erstellung von neuen Kernkraftwerken als auch für Änderungen bestehender Kernkraftwerke keine Rahmenbewilligungen erteilt werden dürfen. Diese beiden Bestimmungen sollen mit dem vorliegenden indirekten Gegenvorschlag ersatzlos aufgehoben werden. Als Konsequenz dürfen in Zukunft grundsätzlich wieder neue Rahmenbewilligungen für Kernkraftwerke erteilt werden.