Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/89: Indirekter Gegenvorschlag (Änderung des Kernenergiegesetzes) zur Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» · 27 Seiten
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1.3 Aus- und Zubau der erneuerbaren Stromproduktion
1.3.1 Aktueller Stand der erneuerbaren Stromproduktion15
Die Stromproduktion aus erneuerbaren Quellen (ohne Wasserkraft) steigt seit dem Jahr 2000 stetig an. Gemäss Monitoring-Bericht 202416 des Bundesamts für Energie betrug im vergangenen Jahr die Produktion rund 6,8 Terawattstunden (TWh), was 10,2 Prozent der gesamten Netto-Elektrizitätsproduktion entspricht. Zum Vergleich: Im Jahr 2010 lag die erneuerbare Stromproduktion bei 1,4 TWh. Seit 2011 hat die erneuerbare Stromproduktion jährlich im Durchschnitt um 415 Gigawattstunden (GWh) zugenommen, wobei der Zuwachs 2022 und 2023 bereits 786 GWh betrug. Um den im neuen Energiegesetz für 2035 vorgesehenen Zielwert von 35 TWh zu erreichen, müsste die jährliche Produktion im Durchschnitt um 2,35 TWh zunehmen17. Wenn der Zubau 2023 als Referenz herangezogen wird, muss dieser folglich verdreifacht werden, um den Zielwert 2035 zu erreichen. Zwischen 2035 und 2050 müssten noch 10 TWh zugebaut werden, was einem jährlichen durchschnittlichen Zubau von 0,66 TWh entspricht. Die Aufteilung nach Technologien zeigt, dass der Ausbau nicht bei allen erneuerbaren Stromproduktionsarten im gleichen Tempo erfolgt: Seit 2010 hat die Photovoltaik (PV) absolut gesehen am stärksten zugelegt. Rund 68 Prozent trägt sie heute zur neuen erneuerbaren Stromproduktion bei. Deutlich geringer fiel das Wachstum bei den anderen Technologien aus: Stromproduktion aus Kehrichtverbrennungsanlagen und erneuerbaren Abfällen (Anteil 2023: 15,4%), aus Feuerungen mit Holz und Holzanteilen (Anteil 2023: 7,9%), aus Biogas (Anteil 2023: 6,1%), Windenergie (Anteil 2023: 2,5%). Bei der Wasserkraft lag die mittlere Nettoproduktionserwartung im Jahr 2023 bei 36,7 TWh, 2011 betrug sie rund 35,5 TWh. Seit 2012 hat diese im Durchschnitt um 95 GWh pro Jahr zugenommen.
Mit dem neuen Stromgesetz ist für die Wasserkraft bis 2050 ein Zielwert von 39,2 TWh vorgesehen. Um den anvisierten Zielwert zu erreichen, müsste die mittlere Nettoproduktionserwartung jährlich im Durchschnitt um 99 GWh zunehmen. Bei der Realisierung der dafür notwendigen Projekte ist jedoch mit Einsprachen und Beschwerden sowie technischen und wirtschaftlichen Hindernissen zu rechnen. Mit einer Änderung des Energiegesetzes (Beschleunigungserlass18) sollen die Verfahren für die Planung und den Bau grosser Kraftwerke für erneuerbare Energien verkürzt werden, um den Ausbau der Produktion rasch voranzutreiben. Die Zielwerte bleiben dennoch herausfordernd. Auch zeigt sich, das einzelne der 16 Wasserkraftprojekte, die im neuen Stromgesetz aufgelistet sind, aus technischen Gründen möglicherweise nicht wie vorgesehen umgesetzt werden können bzw. redimensioniert werden müssen. Hinzu kommt: Für vor 1992 konzessionierte Wasserkraftwerke gelten bis zum Ablauf ihrer Konzession weniger strenge Restwasserbestimmungen. Sobald ein bestehendes Wasserkraftwerk seine Konzession erneuern muss – und solche Konzessionserneuerungen stehen
15 Die Zahlen stammen aus der schweizerischen Statistik der erneuerbaren Energien: Teilstatistiken (admin.ch)
16 Energiestrategie 2050, Monitoring-Bericht 2024, Bundesamt für Energie.
17 Artikel 2 Absatz 1 EnG (SR 730.0; jedoch noch nicht in Kraft, siehe BBl 2023 2301.)
18 BBl 2023 1602