Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/89: Indirekter Gegenvorschlag (Änderung des Kernenergiegesetzes) zur Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» · 27 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 18Fedlex · Erläuternder Bericht

Ziel der Volksinitiative kann mit einer Gesetzesänderung unmittelbarer erreicht werden. Daher ist eine Revision des KEG angezeigt.

1.6 Erledigung parlamentarischer Vorstösse

Folgt im Rahmen der Botschaft.

2 Rechtsvergleich, insbesondere mit dem europäischen Recht

Die Energiepolitik der Europäischen Union ist in Artikel 194 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)39 geregelt. Sie beruht auf den Grundsätzen der Dekarbonisierung, Wettbewerbsfähigkeit, Versorgungssicherheit und Nachhaltigkeit. In diesem Sinne hat die EU in ihrer strategischen Langzeitvision vom Jahr 2018 zum Ausdruck gebracht, dass die Kernenergie zu den CO2-neutralen Energien gehört und die erneuerbaren Energien zusammen mit der Kernkraft das Rückgrat eines CO2- freien europäischen Stromsystems im Jahr 2050 bilden werden.40

Jeder EU-Mitgliedstaat hat das Recht «die Bedingungen für die Nutzung seiner Energieressourcen, seine Wahl zwischen verschiedenen Energiequellen und die allgemeine Struktur seiner Energieversorgung zu bestimmen» (Art. 194 Abs. 2 AEUV). Den Mitgliedstaaten ist es somit insbesondere selber überlassen, wie sie ihren Strommix gestalten bzw. die zulässigen Stromproduktionsformen bestimmen.

Entsprechend uneinheitlich ist die Haltung der einzelnen Mitgliedstaaten zur Kernenergie (vgl. Kapitel 1.4.4). Verschiedene Länder wie Österreich, Dänemark und Irland haben sich gegen eine Nutzung von Kernenergie entschieden. Italien (1990) und Deutschland (2023) sind aus der Nutzung der Kernenergie ausgestiegen. Spanien und Belgien haben den Ausstieg beschlossen, wobei Belgien sich mit der Betreiberin von zwei KKW auf eine Laufzeitverlängerung bis 2035 einigte und sich auch finanziell daran beteiligt. Zahlreiche EU-Mitgliedstaaten wie Frankreich, Schweden, Finnland und die Niederlande erlauben hingegen auch weiterhin die Nutzung von Kernenergie. Viele Länder (neben den bereits Genannten: Tschechien, Slowakei, Ungarn, Rumänien und Bulgarien) planen zur Sicherung ihrer Energieversorgung und der Erreichung der Klimaziele den Ausbau der Kernenergie. Polen plant den Einstieg in die Kernenergienutzung.

3 Politische Entwicklungen zur Kernenergie in der Schweiz

In der Schweiz gingen zwischen 1969 und 1984 fünf KKW an vier Standorten in Betrieb. Nach der endgültigen Ausserbetriebnahme des KKW Mühleberg sind aktuell noch vier KKW an drei Standorten am Netz. Seit dem Jahr 2024 sind alle verbleibenden KKW seit über 40 Jahren in Betrieb, womit sie im sogenannten Langzeitbetrieb stehen. Sie verfügen allesamt über eine unbefristete Betriebsbewilligung und können betrieben

39 Abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/DE/legal-content/summary/treaty-on-the-functioning-of-the-european-union.html

40 "Eine Europäische strategische, langfristige Vision für eine wohlhabende, moderne, wettbewerbsfähige und klimaneutrale Wirtschaft", COM(2018) 773 final.