Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/89: Indirekter Gegenvorschlag (Änderung des Kernenergiegesetzes) zur Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» · 27 Seiten

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aus. Davon profitieren Gewerbe, Dienstleister, Industrie und Tourismus gleichermassen wie unser Forschungs- und Bildungsplatz sowie die Gesellschaft im Allgemeinen. Auch wenn in der Vorlage kein Neubau von Kraftwerken vorgesehen ist, wird sie den gesellschaftlichen Diskurs über die künftige Rolle der Kernenergie bzw. einer technologieoffenen heimischen Stromversorgung beleben. Diese offene Diskussion über die zukünftige Energieversorgung ist zu begrüssen und entspricht den demokratischen Gepflogenheiten der Schweiz.

6.5 Auswirkungen auf die Umwelt

Die Vorlage hat keinen unmittelbaren Einfluss auf die Umwelt, vielmehr soll sie das Einreichen von Rahmenbewilligungen für neue Kernkraftprojekte beim Bund wieder ermöglichen. Auswirkungen auf die Umwelt wären im Einzelfall zu prüfen, falls später konkrete Projekte zur Bewilligung beantragt würden. Diese müssten insbesondere den Schutz von Mensch und Umwelt sicherstellen und es dürften auch keine anderen von der Umweltschutzgesetzgebung vorgesehen Gründe entgegen stehen (vgl. dazu Art. 13 Abs. 1 KEG).

7 Rechtliche Aspekte

7.1 Verfassungsmässigkeit

Die Vorlage stützt sich auf Artikel 90 BV, der dem Bund eine ausschliessliche und umfassende Gesetzgebungskompetenz auf dem Gebiet der Kernenergie zuweist.

7.2 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz

Die internationalen Verpflichtungen der Schweiz stehen der Vorlage nicht entgegen.

7.3 Erlassform

Mit der Vorlage sollen bestehende Bestimmungen im KEG, einem Bundesgesetz, aufgehoben werden. Die Anpassungen sind im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren vorzunehmen und unterstehen somit dem fakultativen Referendum nach Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe a BV.

7.4 Unterstellung unter die Ausgabenbremse

Mit der Vorlage werden weder neue Subventionsbestimmungen (die Ausgaben über einem der Schwellenwerte nach sich ziehen) geschaffen, noch neue Verpflichtungskredite oder Zahlungsrahmen (mit Ausgaben über einem der Schwellenwerte) beschlossen.