Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/89: Indirekter Gegenvorschlag (Änderung des Kernenergiegesetzes) zur Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» · 27 Seiten

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vorschlag spätestens 18 Monate nach Einreichung der Initiative überweisen. Im konkreten Fall wird der Bundesrat der Bundesversammlung demgemäss bis spätestens 16. August 2025 die Botschaft unterbreiten.

1.2 Veränderte Rahmenbedingungen bei der Stromversorgung

Der Bundesrat teilt die Auffassung der Initiantinnen und Initianten, dass sich seit dem Volksentscheid zum schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie im Jahr 2017 die Rahmenbedingungen der Energieversorgung geändert haben (vgl. nachfolgende Ausführungen). Diese veränderte Ausgangslage insbesondere in Bezug auf die langfristige Stromversorgungssicherheit erfordert es, den Ausstieg aus der Kernenergie in Frage zu stellen. Artikel 89 BV gibt mit Blick auf die Versorgungssicherheit eine breite Fächerung der Energieproduktion grundsätzlich vor.

1.2.1 Netto-Null-Zielsetzung in der Klimapolitik

Das Klimaübereinkommen von Paris wurde von der Schweiz am 6. Oktober 2017 ratifiziert und ist am 5. November 2017 für die Schweiz in Kraft getreten9. Im August 2019 beschloss der Bundesrat, dass die Schweiz bis 2050 nicht mehr Treibhausgase ausstossen soll, als natürliche und technische Speicher aufnehmen können (Netto-Null-Emissionsziel)10. Am 18. Juni 2023 haben die Schweizer Stimmberechtigten das Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KlG)11 als indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)»12 angenommen.

Vor dem Hintergrund der Netto-Null Zielsetzung muss das Energiesystem bis 2050 vollständig dekarbonisiert werden. Das kann nur gelingen, wenn die Sektoren Strom, Wärme und Mobilität gekoppelt werden bzw. fossile Brenn- und Treibstoffe entweder direkt durch Stromanwendungen oder mit synthetischen Stoffen ersetzt werden, die hauptsächlich mit erneuerbarem Strom erzeugt werden. Aufgrund dieser Entwicklungen ist der Zubau der Stromproduktion aus neuen Gaskraftwerken, die mit fossilem Brennstoff betrieben werden, keine Option mehr. Es sei denn, das dabei entstehende CO2 werde direkt vor Ort abgeschieden, was sehr kostenintensiv ist. Zwar könnten die Emissionen aus Gaskraftwerken auch im Emissionshandelssystem kompensiert werden, was einen Mehraufwand verursacht, oder die Werke könnten mit erneuerbaren Gasen betrieben werden, die aber zurzeit nicht in genügendem Umfang vorhanden sind. Beides generiert Opportunitätskosten, die vermieden werden sollten. Insgesamt macht es wenig Sinn, angesichts der forcierten Klimaneutralität neu auf fossile Gaskraftwerke als ergänzende Stromquellen zu setzen.

Fossile Brennstoffe kommen nur für Reservekraftwerke im Notfall infrage. Die Erfahrungen, die der Bund seit 2022 bei der Bereitstellung von Reservekraftwerken macht,

9 SR 0.814.012

10 Medienmitteilung des Bundesrates: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-76206.html

11 BBl 2022 2403

12 BBl 2023 2015