Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/89: Indirekter Gegenvorschlag (Änderung des Kernenergiegesetzes) zur Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» · 27 Seiten

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in den kommenden Jahren in grösserer Zahl an –, kommen strengere Restwasserbestimmungen zur Anwendung. Dadurch drohen erhebliche Produktionseinbussen. Daneben erschwert die von verschiedenen Kantonen verfolgte Heimfallstrategie die Situation für die Wasserkraft.

1.3.2 Erwarteter Aus- und Zubau der erneuerbaren Stromproduktion

Das neue Stromgesetz sieht ein Wachstum der Stromproduktion aus Speicherwasserkraft, Windenergie und alpinen Solaranlagen vor, welche durchaus relevant für die Stromversorgung im Winter sind. Die Förderung und Finanzierung des obigen Zubaus ist im Energiegesetz geregelt. Sie erfolgt (befristet bis 2035) über den Netzzuschlagsfonds, der von den Stromkonsumenten jährlich mit rund 1,3 Milliarden Franken alimentiert wird. In der Logik der Energiestrategie sollte der Strombedarf von – je nach Szenario – 68 bis 81 TWh im Jahr 2050 – primär mittels Produktion aus Wasserkraft und Photovoltaik gedeckt werden. Die Photovoltaik auf Dächern und Fassaden wächst seit einigen Jahren rasch, während aus der technologischen Entwicklung weitere Kostensenkungen und Effizienzsteigerungen hervorgehen können. 2024 werden voraussichtlich rund 1,8 GW PV installiert, was einer Produktion von 1,8 TWh entspricht. So deckt die Photovoltaik während des Jahres mehr als 10 Prozent des schweizerischen Stromverbrauchs. Wenn dereinst viele der geeignetsten Gebäude mit Photovoltaik ausgestattet sind («low-hanging fruits»), wird es allerdings immer schwieriger, das theoretisch vorhandene Restpotenzial zu erschliessen. Zusätzlich erschwert wird der Zubau bei den Erneuerbaren durch die Vielzahl von Einsprachen gegen Wasser-, Wind- und Solarkraftwerke.

Es ist deshalb zweifelhaft, dass der Stromverbrauch 2050 nur durch Wasserkraft und neuen Erneuerbaren gedeckt werden kann. Zudem ist unklar, wie 2050 mit hohen Stromüberschüssen im Sommer (mit Preisen, die gegen Null tendieren oder sogar negativ werden können) und grösseren Engpässen im Winter19, beispielsweise bei langanhaltenden ungünstigen Wetterverhältnissen für die Produktion von erneuerbarer Energie im In- und Ausland, umgegangen werden soll. Im Winter sieht das neue Stromgesetz deshalb weiterhin Importe aus den Nachbarländern vor, was aber eine ausreichende, zuverlässige Produktion im Ausland sowie die erforderlichen Netzkapazitäten voraussetzt. Inwiefern die saisonale Speicherung von Strom (z.B. in Form von synthetischen Brennstoffen) die Winterstromversorgung unterstützen kann, lässt sich heute nicht zuverlässig voraussagen.

19 Modellierung der Erzeugungs- und Systemkapazität (System Adequacy) in der Schweiz im Bereich Strom, BFE, 2022.