Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/89: Indirekter Gegenvorschlag (Änderung des Kernenergiegesetzes) zur Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» · 27 Seiten
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eine Stromreserve46 errichtet werden. Schliesslich ist am 1. Oktober 2022 das bis Ende 2026 befristete Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (FiREG)47 dringlich in Kraft getreten. Das präventive Instrument soll sicherstellen, dass die Stromversorgung in der Schweiz auch dann funktioniert, wenn es durch weitere starke Preisaufschläge im internationalen Stromhandel zu einer Kettenreaktion in der Strombranche kommen sollte, die einen Systemkollaps zur Folge haben könnte. Das FiREG soll ab 2027 durch unbefristete gesetzliche Massnahmen ersetzt werden48. Im Gasbereich hat der Bundesrat aufgrund der Folgen des Ukraine-Konflikts auch Vorsorgemassnahmen beschlossen, unter anderem hat er im August 2024 eine Botschaft zur Genehmigung des Gas-Solidaritätsabkommens der Schweiz mit Deutschland und Italien zuhanden des Parlaments verabschiedet, mit dem künftig die Gasversorgung im Winter auch in Krisenzeiten sichergestellt werden soll49.
Die Entwicklungen an den Energiemärkten mit teilweise grossen Preissteigerungen in den letzten Jahren dürften mittelfristig die Anreize für den notwendigen Ausbau der erneuerbaren Energieerzeugung und einen sparsamen Energieverbrauch weiter stärken. Der Handlungsbedarf zur Erreichung der Energie- und Klimaziele bis 2050 bleibt aber dennoch hoch: Wichtig für die Erreichung des Netto-Null Ziels bleibt eine umfassende Nutzung der Effizienzpotenziale bei Gebäuden, Prozessen, Anlagen, Geräten und im Verkehr sowie eine starke Beschleunigung beim Ausbau der erneuerbaren Energien inklusive der Wasserkraft. Es bleibt abzuwarten, wie rasch der Zubau angesichts der geschilderten Herausforderungen gelingen kann. Zentral bei der notwendigen Transformation des Energiesystems ist der Erhalt einer zuverlässigen und sicheren Energieversorgung. Längerfristig muss der Verbrauch von fossilen Energieträgern wie Erdöl und Erdgas stark sinken und 2050 nahezu vollständig durch erneuerbare Energieträger ersetzt sein. Im künftigen Energiesystem werden daher Strom und strombasierte Energieträger eine zentrale Rolle spielen. Mit der anstehenden Revision des CO2-Gesetzes nach 2030 soll dieser Prozess zusätzlich unterstützt werden.
Mit dem Umbau des Energiesystems stellen sich neue Anforderungen an die Netze. Im November 2022 hat der Bundesrat den Szenariorahmen für die Stromnetzplanung 2030/2040 genehmigt50. Neben den Stromnetzen werden in Zukunft auch andere Netze, beispielsweise Wasserstoff-, CO2-, oder Wärmenetze an Bedeutung gewinnen. Auch hier ist der Bund bereits daran, die entsprechenden Rahmenbedingungen zu erarbeiten.
46 Vgl. Botschaft des Bundesrates zur Änderung des Stromversorgungsgesetzes (Stromreserve); BBl 2024 710
47 BBl 2022 1183
48 Vorgesehen sind hierfür drei Massnahmenpakete: Das Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (BATE; BBl 2023 2864) sowie eine Änderung des Stromversorgungsgesetzes in Bezug auf Anforderungen an systemrelevante Unternehmen und zum «Business Continuity Management».
49 BBl 2024 2318
50 https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-91846.html