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Vernehmlassung 2025/102: Neue nationale Eurodac Verordnung aufgrund der Übernahme und Umsetzung des EU-Migrationspaktes · 30 Seiten
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Eurodac-Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»
Kantonale SEM SEM SEM Behörden Dublin ETIAS Visa GWK SEM Asyl
die betreffende Person ist bewaffnet;
die betreffende Person ist gewalttätig;
es liegen Hinweise darauf vor, dass die betref-
fende Person an einer Straftat im Sinne der
Richtlinie (EU) 2017/54135 beteiligt ist;
es liegen Hinweise darauf vor, dass die betref-
fende Person an einer Straftat im Sinne von Ar-
tikel 2 Absatz 2 des Rahmenbeschlusses
2002/584/JI36 beteiligt ist
wenn die antragstellende Person kein Recht auf x x x x Verbleib im betreffenden Mitgliedstaat hat und
ihr der Verbleib nicht gestattet wurde: die Tat-
sache, dass der Antrag auf internationalen
Schutz abgelehnt wurde
die Tatsache, dass infolge einer Prüfung eines x x x x Antrags im Verfahren an der Grenze eine Ent-
scheidung, mit der ein Antrag auf internationa-
len Schutz als unzulässig, unbegründet oder of-
fensichtlich unbegründet abgelehnt wird, oder
eine Entscheidung, mit der ein Antrag als still-
schweigend oder ausdrücklich zurückgenom-
men erklärt wird, rechtskräftig geworden ist
die Tatsache, dass Unterstützung für die freiwil- x x x x lige Rückkehr und Wiedereingliederung ge- Asyl
währt wurde
35Richtlinie (EU) 2017/541 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017
zur Terrorismusbekämpfung und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI des Rates und zur Änderung des Beschlusses 2005/671/JI des Rates, ABl. L 88 vom
31.3.2017, S. 6.
36Rahmenbeschluss des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die
Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten - Stellungnahmen bestimmter Mitglied- staaten zur Annahme des Rahmenbeschlusses, ABl. L 190 vom 18.7.2002, S. 1; zuletzt geändert durch Rahmenbeschluss 2009/299/JI, ABl. L 81 vom 27.3.2009, S. 24.