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Vernehmlassung 2025/102: Neue nationale Eurodac Verordnung aufgrund der Übernahme und Umsetzung des EU-Migrationspaktes · 30 Seiten

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Eurodac-Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»

Kantonale SEM SEM SEM Behörden Dublin ETIAS Visa GWK SEM Asyl

die betreffende Person ist bewaffnet;

die betreffende Person ist gewalttätig;

es liegen Hinweise darauf vor, dass die betref-

fende Person an einer Straftat im Sinne der

Richtlinie (EU) 2017/54135 beteiligt ist;

es liegen Hinweise darauf vor, dass die betref-

fende Person an einer Straftat im Sinne von Ar-

tikel 2 Absatz 2 des Rahmenbeschlusses

2002/584/JI36 beteiligt ist

wenn die antragstellende Person kein Recht auf x x x x Verbleib im betreffenden Mitgliedstaat hat und

ihr der Verbleib nicht gestattet wurde: die Tat-

sache, dass der Antrag auf internationalen

Schutz abgelehnt wurde

die Tatsache, dass infolge einer Prüfung eines x x x x Antrags im Verfahren an der Grenze eine Ent-

scheidung, mit der ein Antrag auf internationa-

len Schutz als unzulässig, unbegründet oder of-

fensichtlich unbegründet abgelehnt wird, oder

eine Entscheidung, mit der ein Antrag als still-

schweigend oder ausdrücklich zurückgenom-

men erklärt wird, rechtskräftig geworden ist

die Tatsache, dass Unterstützung für die freiwil- x x x x lige Rückkehr und Wiedereingliederung ge- Asyl

währt wurde

35Richtlinie (EU) 2017/541 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017

zur Terrorismusbekämpfung und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI des Rates und zur Änderung des Beschlusses 2005/671/JI des Rates, ABl. L 88 vom

31.3.2017, S. 6.

36Rahmenbeschluss des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die

Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten - Stellungnahmen bestimmter Mitglied- staaten zur Annahme des Rahmenbeschlusses, ABl. L 190 vom 18.7.2002, S. 1; zuletzt geändert durch Rahmenbeschluss 2009/299/JI, ABl. L 81 vom 27.3.2009, S. 24.