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Vernehmlassung 2025/102: Neue nationale Eurodac Verordnung aufgrund der Übernahme und Umsetzung des EU-Migrationspaktes · 30 Seiten
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Eurodac-Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»
b. bei der vorzeitigen Löschung der Daten einer Person in Eurodac das SEM informiert wird, dass es die Daten dieser Person bereits erfasst hat und die Fingerabdrücke von der Zentraleinheit zur Löschung erhält.
5Hat die automatische Eurodac-Abfrage sowohl in Bezug auf die Fingerabdrücke als auch auf das Gesichtsbild einen Treffer ergeben, kann das Ergebnis von einer Ge- sichtsbildexpertin oder einem Gesichtsbildexperten überprüft werden.
5. Abschnitt: Zugang der Behörden zu den Eurodac-Daten über die zentrale Zugangsstelle für Zwecke der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung
Art. 11 Bundesbehörden, die einen Datenabgleich beantragen können
Folgende Stellen des Bundes nach Artikel 109lquaterAbsatz 1 Buchstaben a–c AIG und Artikel 102aquaterAbsatz 1 Buchstaben a–c AsylG können zur Verhütung, Auf- deckung oder Ermittlung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben bei der Einsatz- und Alarmzentrale fedpol (EAZ fedpol) einen Abgleich der Eurodac-Daten beantragen:
a. bei fedpol:
1. der Direktionsbereich Bundeskriminalpolizei,
2. der Direktionsbereich Internationale Polizeikooperation;
b. beim Nachrichtendienst des Bundes:
1. die Abteilung Beschaffung,
2. die Abteilung Auswertung,
3. die Steuerung Terrorismusabwehr,
4. die Steuerung Nachrichtendienst,
5. die Steuerung Extremismusabwehr,
6. die Steuerung Nonproliferation,
7. der Bereich Ausländerdienst;
c. bei der Bundesanwaltschaft:
1. der Dienst Urteilsvollzug: für den Vollzug der Entscheide der Strafbehörden des Bundes, wenn nicht die Kantone zuständig sind, na- mentlich in Anwendung von Artikel 82 Absatz 1 der Verordnung vom 24. Oktober 200711 über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit,
2. die verfahrensführenden Abteilungen Staatsschutz und kriminelle Organisationen, Wirtschaftskriminalität, Rechtshilfe, Terrorismus, Völker- strafrecht und Cyberkriminalität in Bern und in den Zweigstellen in Lau- sanne, Lugano und Zürich: für die Ermittlung und Anklageerhebung bei