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Vernehmlassung 2025/102: Neue nationale Eurodac Verordnung aufgrund der Übernahme und Umsetzung des EU-Migrationspaktes · 30 Seiten

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Eurodac-Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»

Kantonale SEM SEM SEM Behörden Dub ETIAS Visa und GWK lin SEM Asyl

Datum der Erfassung der biometrischen Daten x x x x

Dub lin

Datum der Übermittlung der Daten an Eurodac x

Dub lin

Benutzerkennwort

das Datum, an dem die betreffende Person das x x x x Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten verlassen hat Dub

oder abgeschoben wurde lin

gegebenenfalls in den in Artikel 25 Absatz 2 ge- x x

nannten Fällen das Datum der Ankunft der be- Dub

treffenden Person nach einer erfolgreichen lin

Überstellung

die Tatsache, dass Unterstützung für die freiwil- x x x x lige Rückkehr und Wiedereingliederung ge- Asyl

währt wurde

die Tatsache, dass die Person, als Ergebnis einer x x x x Überprüfung nach der Verordnung (EU)

2024/135641 oder einer zum Zeitpunkt der Er-

fassung der biometrischen Daten nach Artikel

23 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/135842

durchgeführten Sicherheitskontrolle, eine Ge-

fahr für die innere Sicherheit darstellen könnte,

wenn einer der folgenden Umstände zutrifft:

die betreffende Person ist bewaffnet;

die betreffende Person ist gewalttätig;

41Verordnung (EU) 2024/1356 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai

2024 zur Einführung der Überprüfung von Drittstaatsangehörigen an den Aussengrenzen und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EU) 2017/2226, (EU)

2018/1240 und (EU) 2019/817, Fassung gemäss ABl. L, 2024/1356, 22.5.2024.

42Siehe Fussnote zu Art. 1 Bst. b.