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Vernehmlassung 2025/102: Neue nationale Eurodac Verordnung aufgrund der Übernahme und Umsetzung des EU-Migrationspaktes · 30 Seiten
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Eurodac-Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»
Kantonale SEM SEM SEM Behörden Dub ETIAS Visa und GWK lin SEM Asyl
Datum der Erfassung der biometrischen Daten x x x x
Dub lin
Datum der Übermittlung der Daten an Eurodac x
Dub lin
Benutzerkennwort
das Datum, an dem die betreffende Person das x x x x Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten verlassen hat Dub
oder abgeschoben wurde lin
gegebenenfalls in den in Artikel 25 Absatz 2 ge- x x
nannten Fällen das Datum der Ankunft der be- Dub
treffenden Person nach einer erfolgreichen lin
Überstellung
die Tatsache, dass Unterstützung für die freiwil- x x x x lige Rückkehr und Wiedereingliederung ge- Asyl
währt wurde
die Tatsache, dass die Person, als Ergebnis einer x x x x Überprüfung nach der Verordnung (EU)
2024/135641 oder einer zum Zeitpunkt der Er-
fassung der biometrischen Daten nach Artikel
23 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/135842
durchgeführten Sicherheitskontrolle, eine Ge-
fahr für die innere Sicherheit darstellen könnte,
wenn einer der folgenden Umstände zutrifft:
die betreffende Person ist bewaffnet;
die betreffende Person ist gewalttätig;
41Verordnung (EU) 2024/1356 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai
2024 zur Einführung der Überprüfung von Drittstaatsangehörigen an den Aussengrenzen und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EU) 2017/2226, (EU)
2018/1240 und (EU) 2019/817, Fassung gemäss ABl. L, 2024/1356, 22.5.2024.
42Siehe Fussnote zu Art. 1 Bst. b.