Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/114: Beteiligung des Bundes an den Kosten der Kantone Graubünden, Tessin und Wallis in Zusammenhang mit den Unwetterschäden im Sommer 2024 · 17 Seiten

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Erläuternder Bericht

1 Ausgangslage

1.1 Unwetterereignisse und Schadensituation

Ende Juni 2024 führten heftige Gewitter im Süden der Schweiz zu Hochwasser und Überschwemmungen. Besonders betroffen waren Teile des Tessins, des Wallis und von Graubünden. Im Misox, Graubünden, haben am 21. Juni 2024 intensive Starknie- derschläge zu einem Unwetterereignis geführt. In zahlreichen Seitenbächen und in der Moesa kam es zu Ausbrüchen von Wasser, Geschiebe und Schwemmholz. Vom

28. bis 30. Juni 2024 zogen erneut heftige Gewitter über die Schweiz. Besonders be- troffen waren das Wallis (v. a. Goms, Binntal, Matter- und Saastal sowie Rhonetal)

und das Tessin (Maggiatal und dessen Seitentäler).

Die Unwetter im Juni und Juli 2024 im Misox (GR), im Maggiatal (TI) und im Wallis forderten insgesamt 10 Todesopfer und erhebliche Sachschäden. Drei Personen wer- den noch vermisst. Die schweren Auswirkungen wurden vor allem durch die grossen Mengen an Festmaterial verursacht, welche von den Hängen mobilisiert, und ins Tal transportiert wurden. Bei den Unwettern wurden auch zahlreiche Infrastrukturen be- schädigt oder zerstört, beispielsweise die A13 im Misox (GR) oder die Brücke Visletto im Maggiatal (TI).

Auch in anderen Regionen der Schweiz verursachten Starkregenereignissen während den Sommermonaten 2024 Schäden, so zum Beispiel im Juni in Morges (VD), in Schleitheim und Hallau (SH), im Juli im Südtessin, im August im Klettgau (SH) sowie insbesondere in Brienz (BE). Die von den Unwettern im Sommer 2024 am stärksten betroffene Kantone sind jedoch Graubünden, Wallis und das Tessin. Daher fokussiert sich das Unwetterbewältigungsgesetz 2024 auf diese drei Kantone.

Die Schäden in den betroffenen Gemeinden der Kantone Graubünden, Tessin und Wallis stellen gerade für Gemeinden mit geringer Einwohnerzahl und/oder geringer Fi- nanzkraft eine grosse Herausforderung dar. Zudem fallen teilweise hohe Kosten durch Schadenkategorien an, die weder seitens des Kantons noch seitens des Bundes einen Subventionstatbestand aufweisen, sodass die Gemeinde keine Abgeltungen für die Be- hebung der Schäden erhält. Diese Tatsachen führen dazu, dass die betroffenen Ge- meinden teilweise stark belastet sind.

Die Kosten für die Wiederherstellung der öffentlichen Infrastruktur sind in den folgen- den Kategorien massgebend:

• Schutzbauten nach WBG1

• Schutzbauten nach WaG2

1 Bundesgesetz über den Wasserbau (Wasserbaugesetz, WBG) vom 21. Juni 1991, SR 721.100

2 Bundesgesetz über den Wald (Waldgesetz, WaG) vom 4. Oktober 1991, SR 921.0