Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/114: Beteiligung des Bundes an den Kosten der Kantone Graubünden, Tessin und Wallis in Zusammenhang mit den Unwetterschäden im Sommer 2024 · 17 Seiten
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Folge verschiedene Varianten für eine zusätzliche finanzielle Unterstützung der Ge- meinden des Kantons Tessin für die Bewältigung der Schäden durch die Unwetter Ende Juni 2024 geprüft. Aufgrund des Prinzips der Gleichbehandlung wurden auch die ebenfalls stark betroffenen Gemeinden der Kantone Graubünden und Wallis bei der Variantenprüfung berücksichtigt.
1.2.2 Ausserordentliche Bundeshilfe im Umfang von 50 Prozent an den Rest kosten der Gemeinden
Der Bundesrat hat am 21. Mai 2025 aufgrund verschiedener Varianten eine ausseror- dentliche Bundeshilfe im Umfang von 50 Prozent an den Restkosten beschlossen. Der Beschluss sieht vor, die Wiederherstellung der Infrastrukturschäden in den am stärks- ten betroffenen Gemeinden der Kantone Graubünden, Tessin und Wallis zu unterstüt- zen. Die ausserordentliche Bundeshilfe betrifft alle Schadenkategorien, welche die Ge- meinden finanziell belasten. Ziel ist, dass den entsprechenden Gemeinden eine zumut- bare Pro-Kopf-Belastung verbleibt. Voraussetzung für die Bundesbeteiligung ist, dass sich auch der jeweilige Kanton in vergleichbarer Weise an den Kosten beteiligt (siehe Kapitel 4, Art.1).
Die vorgeschlagene Lösung beinhaltet auf Bundesebene zwei aufeinander abge- stimmte Geschäfte:
• Bundesgesetz: Um eine ausserordentliche Bundeshilfe an den Restkosten der Ge-
meinden leisten zu können, ist der Erlass eines Bundesgesetzes notwendig (vgl. Ziff. 3).
• Kreditbeschluss: Mit der ausserordentlichen Bundeshilfe geht die Schweiz eine ein-
malige finanzielle Verpflichtung ein. Dazu muss das Parlament einen neuen Ver- pflichtungskredit und die Ausgaben über einen neuen Zahlungskredit genehmigen (vgl. Ziff. 5).
Es handelt sich um eine ausserordentliche Bundeshilfe für die Unwetter vom Sommer 2024. Die grundsätzliche Überprüfung und allfällige Ergänzung der gesetzlichen Grundlagen für eine rasche Hilfe bei der Bewältigung von Naturereignissen des Bundes erfolgt im Rahmen der aktuellen parlamentarischen Vorstösse (Postulat 25.3669 der FDP-Fraktion «Überprüfung und allfällige Ergänzung der gesetzlichen Grundlagen für eine rasche Katastrophenhilfe des Bundes»; Pa.Iv. 24.446 Regazzi «Einrichtung eines nationalen Fonds für Naturkatastrophen»).
1.3 Verhältnis zur Legislaturplanung
Die Unwetterereignisse, die dieser Vorlage zugrunde liegen, waren nicht vorhersehbar. Die Vorlage ist deshalb in der Legislaturplanung nicht enthalten.
2 Rechtsvergleich, insbesondere mit dem europäischen Recht
Es gibt keine vergleichbaren Vorlagen.