Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/114: Beteiligung des Bundes an den Kosten der Kantone Graubünden, Tessin und Wallis in Zusammenhang mit den Unwetterschäden im Sommer 2024 · 17 Seiten
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• Forststrassen nach WaG
• Räumung und Zwischennutzung nach WaG
• Landwirtschaftsland und landwirtschaftliche Infrastrukturen (z. T. nach (SVV3)
• Transportunternehmen
• Gemeindestrassen
• Wasserversorgung
• Wasserentsorgung
• Stromversorgung
Für einen Teil der Kategorien zur Wiederherstellung besteht bereits ein Subventions- tatbestand seitens des Bundes, wie beispielsweise für Schutzbauten nach WBG und WaG oder für die Räumung landwirtschaftlicher Flächen (SVV). Für Sofortmassnah- men und Wiederinstandstellungen von Schutzbauten nach WBG und WaG hat das Par- lament nach den Unwetterereignissen 2024 durch volles Ausschöpfen der gesetzlichen Möglichkeiten bereits einer Erhöhung zweier Verpflichtungskredite im Umweltbereich 2025–2028 (56,5 Mio. Franken) und der Zahlungskredite 2025 zugestimmt.
Die restlichen Kategorien entsprechen kommunalen Aufgaben. Mit den vorhandenen Rechtsgrundlagen kann seitens des Bundes für die Wiederherstellung keine finanzielle Unterstützung geleistet werden. Diese Kosten werden in der Regel von der Gemeinde getragen, wie beispielsweise Wasserversorgung oder Gemeindestrassen.
In den Kantonen Graubünden, Tessin und Wallis sind insgesamt 57 Gemeinden von den Unwettern im Sommer 2024 betroffen. Der Anteil an den Kosten zur Wiederher- stellung öffentlicher Infrastruktur ist besonders in Gemeinden sehr hoch, in denen ver- hältnismässig grosse Schäden in Kategorien auftreten, die normalerweise durch die Gemeinde allein getragen werden. Je nachdem, wie sich die Kosten zusammensetzen, fällt die Belastung der Gemeinden sehr unterschiedlich aus. Betrachtet werden die Kos- ten, die den Gemeinden nach Abzug von Abgeltungen, Versicherungen, Spenden und jeglicher Zuwendungen Dritter verbleiben. Die Belastungen bewegen sich zwischen 0,2 Franken pro Einwohnerin / Einwohner in Nendaz (VS) und 37 484 Franken pro Einwoh- nerin / Einwohner in Lavizzara (TI). 65 Prozent der betroffenen Gemeinden weisen eine netto Pro-Kopf-Belastung unter 500 Franken auf, 86 Prozent unter 1500 Franken. 11 Prozent der betroffenen Gemeinden müssen eine Pro-Kopf-Belastung über 2000 Fran- ken tragen, darunter Gemeinden aus allen drei Kantonen.
1.2 Ausserordentliche Bundeshilfe
1.2.1 Antrag des Kantons Tessin
Der Kanton Tessin hat in einem formellen Antrag eine zusätzliche Unterstützung durch den Bund in der Höhe von 17 Millionen Franken gefordert. Der Bundesrat hat in der
3 Verordnung über die Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft (Strukturverbesserungsverordnung, SVV) vom 2. November 2022, SR 913.1