Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/122: Teilrevision von fünf Verordnungen des Strassenverkehrsrechts zur Umsetzung der Motionen 16.3066 und 17.3924 Nantermod sowie 16.3068 Derder in Sachen berufsmässige Personentransporte · 21 Seiten
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und wird die Wirtschaft entlastet. Insbesondere werden die Hürden für das Anbieten von Fahrdienstleis- tungen im Nebenerwerb gesenkt. Damit kann ein Beitrag gegen den Fachkräftemangel geleistet werden.
Für die Anbieter von medizinischen Kontrolluntersuchungen und für die Fahrlehrerschaft entfällt ein Tä- tigkeitsfeld. Andererseits wird die Fahrlehrerschaft davon entlastet, selber eine Bewilligung für den be- rufsmässigen Personentransport erwerben zu müssen.
4.4 Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit
Mit negativen Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit ist nicht zu rechnen. Die Sicherheit der Fahr- zeuge sowie die Qualität der Ausbildung der Fahrzeuglenker hat stetig zugenommen. Der massive Rück- gang der schweren Unfälle seit den 1970er Jahren betrifft auch die Fahrzeuge zum berufsmässigen Transport von bis 9 Personen.
Im Jahr 2024 mussten lediglich 0,28 Prozent der Taxichauffeure und -chauffeurinnen (570 von rund 204 100 Personen) die BPT-Bewilligung wegen nicht erfüllter medizinischer Mindestanforderungen ab- geben. Eine relevante Verschlechterung der Verkehrssicherheit ist daher nicht zu befürchten. Für die Chauffeurinnen und Chauffeure gelten nicht keine Anforderungen mehr, sondern sie müssen die medi- zinischen Mindestanforderungen für die Führerausweiskategorie B erfüllen. Bei den wenigen berufsmäs- sigen Personentransporten mit den Führerausweiskategorien C oder C1 sind wegen des Wegfalls des Nachweises der klaglosen Fahrpraxis keine negativen Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit zu be- fürchten. Von jenen Personen, die Ende 2020 die Kategorien C1 und C mit BPT besassen, hat in den Jahren 2021 - 2023 keine Person einen schweren Unfall auf einer Fahrt zum berufsmässigen Personen- transport verursacht15.
4.5 Auswirkungen auf die Gesellschaft und die Umwelt
Die tendenzielle Erweiterung des Markts der Anbieter könnte eine Vergünstigung der Fahrangebote zur Folge haben und zu vermehrten Fahrten in Personenwagen führen. Es wird davon ausgegangen, dass die vorgeschlagenen Änderungen keine wesentlichen Auswirkungen auf Gesellschaft und Umwelt ha- ben.
5 Rechtliche Aspekte
5.1 Verfassungsmässigkeit
Nach Artikel 182 Absatz 2 der Bundesverfassung vom 18. April 199916 (BV) sorgt der Bundesrat für den Vollzug der Gesetzgebung. Er erlässt nach Artikel 182 Absatz 1 der Bundesverfassung rechtsetzende Bestimmungen in Form einer Verordnung, soweit er durch Verfassung oder Gesetz dazu ermächtigt ist.
Artikel 56 SVG legt unter anderem fest, dass der Bundesrat die Arbeits- und Präsenzzeit der berufsmäs- sigen Motorfahrzeugführenden anordnet und für eine wirksame Kontrolle der Einhaltung dieser Bestim- mungen sorgt. Die Aufhebung der ARV°2 für berufsmässige Personentransporte mit Personenwagen würde eine vorgängige Anpassung des Gesetzes erfordern. Die vorgeschlagenen Änderungen bezüglich BPT-Bewilligung und medizinische Mindestanforderungen liegen dagegen in der Kompetenz des Bun- desrats, weil er nach Artikel 15 Absatz 4 SVG Vorschriften über die Ausbildung der Motorfahrzeugführer erlassen kann. Der Bundesrat wird nicht verpflichtet, eine Bewilligung für den berufsmässigen Perso- nentransport vorzuschreiben oder für berufsmässige Führerinnen und Führer höhere medizinische An- forderungen festzulegen als für nicht berufsmässige Führerinnen und Führer. Nach Artikel 25 Absatz 2 Buchstabe i SVG erlässt der Bundesrat Vorschriften über Geräte zur Aufzeichnung der Fahrzeit, der Geschwindigkeit und dergleichen; er schreibt solche Einrichtungen vor, namentlich zur Kontrolle der Ar- beitszeit berufsmässiger Motorfahrzeugführer sowie allenfalls für Fahrzeuge von Personen, die wegen zu schnellen Fahrens bestraft wurden. Artikel 25 Absatz 2bisSVG in der Fassung vom 17. März 202317 legt fest, dass der Bundesrat anstelle von Geräten nach Absatz 2 Buchstabe i zur Aufzeichnung andere
15Quelle: Auswertung des Informationssystems Strassenverkehrsunfälle des ASTRA
16SR 101