Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/122: Teilrevision von fünf Verordnungen des Strassenverkehrsrechts zur Umsetzung der Motionen 16.3066 und 17.3924 Nantermod sowie 16.3068 Derder in Sachen berufsmässige Personentransporte · 21 Seiten
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Die Vorlage konkretisiert zudem die Pflichten der Fahrzeugführerinnen und Führer im Umgang mit der elektronischen Applikation, insbesondere hinsichtlich der laufenden Datenerfassung, der Sicherung des Endgeräts und der Zusammenarbeit mit den Kontrollbehörden. Verstösse gegen die Kontrollbestimmungen, insbesondere die unsachgemässe Erfassung oder Speicherung der Daten oder Manipulationen am System, werden weiterhin mit Bussen geahndet. So wird sicher- gestellt, dass die Kontrolle der Arbeits- und Ruhezeiten auch bei neuen, digitalen Geschäftsmo- dellen wirksam bleibt und die Ziele der parlamentarischen Vorstösse sowie die Verkehrssicher- heit und faire Wettbewerbsbedingungen gewährleistet werden.
1.3 Geprüfte Alternativen
Die Motion 17.3924 Nantermod «Führerausweis. Gleiche Fahrzeuge, gleich Strassen, gleicher Ausweis» verlangt die Aufhebung der BPT-Bewilligung. Für deren Umsetzung fallen keine Alternativen in Betracht. Die nachfolgend aufgezeigten Alternativen beziehen sich folglich ausschliesslich auf die Motionen 16.3066 Nantermod «Taxis, Uber und andere Fahrdienste. Für einen faireren Wettbewerb» und 16.3068 Derder «Anpassung des Strassenverkehrsgesetzes an die neuen Angebote».
1.3.1 Deregulierung: Einschränkung des Geltungsbereichs der ARV°2
In einer ersten Phase wurde in Aussicht genommen, die leichten Personentransportfahrzeuge und die schweren Personenwagen vom Geltungsbereich der ARV 2 auszunehmen, was der Version «Deregu- lierung» der ZHAW-Studie entspricht. Damit wären die Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten auf die Führerin- nen und Führer der genannten Fahrzeuge nicht mehr anwendbar und die Fahrzeuge müssten nicht mehr mit einem Fahrtschreiber ausgerüstet werden. Diese weitgehende Lösung hätte im Rahmen einer SVG-Revision umgesetzt werden müssen, weil die Anpassung von Artikel 56 SVG erforderlich gewesen wäre.
Fahrzeuglenkende, die mit Personenwagen berufsmässige Personentransporte durchführen, würden den Arbeits- und Ruhezeitvorschriften des Arbeitsgesetzes vom 13. März 19647 unterstehen, sofern sie in einem Anstellungsverhältnis sind. Selbständig Erwerbende könnten im Rahmen der Vorschriften des Strassenverkehrsrechts grundsätzlich uneingeschränkt arbeiten und ein Fahrzeug lenken.
Diese Variante wäre auf die Motion 16.3066 Nantermod ausgerichtet, die darin formulierten Anliegen könnten umfassend umgesetzt werden. Auch die Motion 16.3068 Derder wäre damit erfüllt. Sie würde der Regelung der meisten europäischen Länder entsprechen, die keine speziellen Arbeits-, Lenk- und Ruhezeitvorgaben für Fahrdienstleister kennen. Auch in der Schweiz sind bereits heute verschiedene berufsmässige Personentransporte von der ARV 2 ausgenommen, so etwa die Beförderung von Arbei- tern oder besonders schutzbedürftigen Personen wie Behinderte oder Schüler. Negative Auswirkungen dieser Ausnahmen sind nicht bekannt.
Die Variante wurde den interessierten Kreisen im Rahmen von zwei Informationsveranstaltungen vorge- stellt, die am 8. und 14. Januar 2019 durchgeführt wurden. Eingeladen waren Vertreter von Bundes- und Kantonsbehörden, Verkehrsverbänden, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden, Verkehrssicherheits- organisationen, Konsumentenschutzverbänden, der Fahrlehrerschaft, der Verkehrspsychologie und der Versicherungswirtschaft. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lehnten das Vorhaben grossmehrheitlich ab, weil sie eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit und eine Verschlechterung des Schutzes der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im traditionellen Taxigewerbe befürchteten. Eine schriftliche Stel- lungnahme der ablehnenden Organisationen liegt nicht vor. Die Links zu den Protokollen der Informati- onsveranstaltungen wurden in der bundesrätlichen Antwort zur Interpellation 20.3954 Nantermod «Wer entscheidet was bei der Umsetzung der Motionen 16.3066 und 16.3068?» publiziert.
Angesichts der breiten Ablehnung durch die Betroffenen rückte dieser Vorschlag zur Umsetzung der beiden Motionen in den Hintergrund und wird in der Vernehmlassung das Weiterverfolgen einer anderen Lösung vorgeschlagen. Hingegen soll geklärt werden, ob die Variante «Deregulierung» heute eine brei- tere Unterstützung erhalten würde, nachdem jetzt nun einige Erfahrungen mit den neuen Fahrdienstleis- tern gewonnen werden konnten. Daher wird im Fragebogen eine entsprechende Frage formuliert.