Erläuternder Bericht - GSchV (Mo. Jauslin)
Vernehmlassung 2025/123: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2026 · 17 Seiten
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in diese Vorarbeiten und Studien integriert bzw. aus deren Ergebnissen abgeleitet wer- den. Die konkreten Kosten der erweiterten Abklärungen und Nachweise hängen dabei von sehr vielen, einfallspezifischen Faktoren ab und können nicht quantifiziert werden. Es kann aber mit hoher Sicherheit davon ausgegangen werden, dass sie wesentlich geringer sein werden als der mit der Vorlage neu ermöglichte wirtschaftliche Nutzen.
5.4 Auswirkungen auf die Umwelt
Die Vorlage eröffnet neue Möglichkeiten für eine nachhaltige Energieversorgung im Bereich der Wärme- und Kältenutzung mit einheimischen, erneuerbaren Energien. Ebenso erhöht sie die Möglichkeiten für die Nutzung von bis anhin in die Umwelt ab- gegebener Abwärme durch deren saisonale Speicherung im Untergrund. Dadurch trägt sie auch zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 und zur Erreichung der Schweizer Klimaziele durch die Dekarbonisierung des Wärmesektors bei.
Die erweiterten Möglichkeiten zur thermischen Nutzung des Untergrunds und der un- terirdischen Gewässer stehen in keinem Konflikt mit dem Schutz des Grundwassers als Trinkwasserressource und der vom Grundwasser beeinflussten Lebensräume. Die- ser Schutz bleibt auch bei einer intensivierten thermischen Nutzung des Untergrunds und der unterirdischen Gewässer insbesondere durch die neuen Regelungen von An- hang 3.4 Absatz 2 GSchV gewährleistet. Ebenso gelten weiterhin für alle thermischen Nutzungen der unterirdischen Gewässer die Sorgfaltspflicht nach Artikel 3 GSchG, das Verunreinigungsverbot nach Artikel 6 GSchG, die Bewilligungspflicht bzw. kantonale Anordnung für die Versickerung von Abwasser nach Artikel 7 GSchG und die Bewilli- gungspflicht für alle Bohrungen und Grundwassernutzungen in den besonders gefähr- deten Gewässerschutzbereichen nach Artikel 32 GSchV.