Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/55: Änderung des Umweltschutzgesetzes: Massnahmen zur Bekämpfung von invasiven gebietsfremden Organismen · 21 Seiten

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diese Organismen verursachten Schäden zurückgehen, wovon auch die Unternehmen profitieren.

Auswirkungen auf weitere volkswirtschaftliche Akteure

Der Erlass kantonaler Vorschriften zu Präventions- und Bekämpfungsmassnahmen kann sich auf (natürliche) Personen, die Eigentum an Grundstücken haben oder solche besitzen, und auf Inhaberinnen und Inhaber von Fahrzeugen oder anderen mobilen Anlagen wie Booten sowie von Gegenständen auswirken. Die Tragweite der Auswirkungen hängt von der Ausgestaltung der kantonalen Bestimmungen ab.

Daneben sind positive Auswirkungen der Vorlage auf die Landwirtschaft zu erwarten. Durch die Verringerung der Einbringung und Weiterverbreitung von invasiven gebietsfremden Organismen und Massnahmen zu deren Bekämpfung dürften mittel- bis längerfristig der Pflegeaufwand in der Landwirtschaft abnehmen und durch solche Organismen verursachte Ertragsverluste reduziert werden.

Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft

Mittel- bis längerfristig dürfte die Vorlage eine positive Auswirkung auf die Gesamtwirtschaft haben. Sobald die aufgrund von erlassenen Vorschriften getroffenen Massnahmen ihre Wirkung entfalten, ist damit zu rechnen, dass im Allgemeinen sowohl die Kosten für die Bekämpfung von invasiven gebietsfremden Organismen als auch die durch diese Organismen verursachten Schäden und die Kosten zu deren Behebung zurückgehen.

5.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft

Die Vorlage verbessert die Prävention und die Bekämpfung von invasiven gebietsfremden Organismen. Erlassen die Kantone entsprechende Vorschriften, so wäre dies für die Gesellschaft mit erheblichen Vorteilen verbunden, da invasive gebietsfremde Organismen die Gesundheit von Menschen und Tieren beeinträchtigen oder an Gebäuden und Infrastrukturen beträchtlichen ökonomischen Schaden anrichten können.

5.5 Auswirkungen auf die Umwelt

Die Vorlage verstärkt die Präventionsbemühungen, indem sie die rechtlichen Grundlagen schafft, um mit gezielten Kontrollen der Einschleppung von invasiven gebietsfremden Organismen entgegenwirken zu können. Zudem ermöglicht sie den Kantonen, Vorschriften über Präventions- und Bekämpfungsmassnahmen gegen invasive gebietsfremde Organismen zu erlassen. Mit den in dieser Vorlage vorgesehenen Massnahmen sollen sowohl die bereits in der Schweiz vorkommenden invasiven gebietsfremden Organismen eingedämmt werden als auch eine weitere Zunahme verhindert werden. Die zu erwartenden Auswirkungen der Vorlage auf die Umwelt sind deshalb positiv.

6 Rechtliche Aspekte

6.1 Verfassungsmässigkeit

Die Vorlage stützt sich auf Artikel 74 Absatz 1 BV, der dem Bund die Kompetenz gibt, Vorschriften über den Schutz des Menschen und seiner natürlichen Umwelt vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen zu erlassen. Als Einwirkungen gelten 19/21