Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/55: Änderung des Umweltschutzgesetzes: Massnahmen zur Bekämpfung von invasiven gebietsfremden Organismen · 21 Seiten
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Erläuternder Bericht
1 Ausgangslage
1.1 Handlungsbedarf und Ziele
Weltweiter Artenaustausch
Die globalisierte Wirtschaft bringt einen regen Handel mit Organismen wie Tieren,
Pflanzen und Pilzen mit sich. Verschiedene Wirtschaftszweige (z. B. der Tierhandel oder der Gartenbau) nutzen Organismen von Arten, die aus entfernten Gebieten der Erde stammen. Diese werden absichtlich, beispielsweise als Zierpflanzen oder Haustiere, in neue Gebiete eingeführt, die ausserhalb des natürlichen Verbreitungsgebiets der Art liegen. Solche Organismen werden aber auch unabsichtlich eingeschleppt, zum Beispiel über Waren wie Pflanzenerde oder über Verpackungsmaterialien. Ein Teil der gebietsfremden Organismen kann sich in der neuen Umgebung etablieren. In Europa kommen Organismen von rund 12 000 gebietsfremden Arten in der Umwelt vor. Von diesen gelten gemäss Schätzungen der EU1 10–15 Prozent als invasiv (invasive gebietsfremde Arten oder «invasive alien species»2). In der Schweiz gibt es rund 1300 etablierte gebietsfremde Arten. Davon sind rund 200 invasiv3, Tendenz steigend4. Bekannte Beispiele von invasiven gebietsfremden Arten sind die Amerikanischen Goldruten, die Asiatische Hornisse oder die aus dem Schwarzen Meer stammende Quagga-Muschel.
Hohe Kosten aufgrund von Schäden
Invasive gebietsfremde Organismen können die menschliche Gesundheit, die Tierwelt oder die Umwelt gefährden oder die biologische Vielfalt und deren nachhaltige Nutzung beeinträchtigen. Zudem können sie grosse wirtschaftliche Schäden beispielsweise an Infrastrukturen oder landwirtschaftlichen Kulturen anrichten.
Aufgrund ihres Schadenpotenzials nahm das Bundesamt für Bevölkerungsschutz invasive gebietsfremde Arten in die nationale Gefährdungsanalyse 2015 auf. Für das aus Südafrika stammende invasive Schmalblättrige Greiskraut, das für die Landwirtschaft sehr problematisch ist, wurde das Schadensausmass einer Massenausbreitung in der Schweiz auf rund 165 Millionen Franken pro Jahr geschätzt. Ein weiteres Beispiel ist die Quagga-Muschel, die sich seit 2016 in Schweizer Seen ausbreitet und auch technische Anlagen zur Trinkwasseraufbereitung oder Fischernetze befällt. Um eine Ausbreitung dieser Art im Trinkwassernetz zu verhindern, sind allein rund um den Bodensee Investitionen in der Höhe eines mittleren dreistelligen Millionenbetrags notwendig.5
Ohne Gegenmassnahmen können invasive gebietsfremde Arten in der Schweiz Schäden an Gütern – d. h. an Infrastruktur und landwirtschaftlichen Kulturen – sowie an der menschlichen Gesundheit in der Grössenordnung von rund 170 Millionen
1 Ziff. 1 der Erwägungen zur Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten, ABl. L 317 vom 4.11.2014, S. 35.
2 Vgl. dazu die entsprechenden Inhalte der Website zur Biodiversitätskonvention. Abrufbar unter: https://www.cbd.int/invasive/
3 BAFU (Hrsg.) 2022: Gebietsfremde Arten in der Schweiz. Eine aktualisierte Übersicht über die gebietsfremden Arten und ihre Auswirkungen in der Schweiz. Bundesamt für Umwelt, Bern.
4 Baur B. & Nentwig W. 2010. Invasive Arten. In: Lachat T, et al. (Hrsg). Wandel der Biodiversität in der Schweiz seit 1900. Ist die Talsohle erreicht? Haupt, Bern, S. 324-348.
5 https://www.tagesanzeiger.ch/wissen/quaggamuschel-richtet-schaeden-im-bodensee-an/story/19449748 5/21