Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/55: Änderung des Umweltschutzgesetzes: Massnahmen zur Bekämpfung von invasiven gebietsfremden Organismen · 21 Seiten
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Übersicht
Invasive gebietsfremde Organismen können grosse gesundheitliche, ökologi-
sche und ökonomische Schäden verursachen. Um diese Auswirkungen gering zu halten, sind möglichst frühzeitig umfassende Massnahmen zu ergreifen. Die geltenden Rechtsgrundlagen reichen dafür nicht aus. Neu sollen die Kantone im
Umweltschutzgesetz ermächtigt werden, Massnahmen gegen invasive gebietsfremde Organismen zu regeln. Bei grossen Infrastrukturanlagen wie National-
strassen erlässt der Bund solche Vorschriften.
Ausgangslage
Mit der Globalisierung nimmt der internationale Warenverkehr zu. Dadurch werden mehr Organismen wie Pflanzen und Tiere von Arten, deren ursprüngliches Verbreitungsgebiet in anderen Teilen der Erde liegt, in die Schweiz eingeführt oder eingeschleppt. Einige dieser gebietsfremden Organismen breiten sich so stark aus, dass sie die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen beeinträchtigen, wirtschaftlichen Schaden anrichten oder die Biodiversität schädigen können. Diese Organismen werden als invasive gebietsfremde Organismen bezeichnet.
Der Bundesrat hat am 18. Mai 2016 die «Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten» gutgeheissen. Diese sieht Massnahmen vor, um Gefährdungen von Mensch, Tier und Umwelt durch invasive gebietsfremde Organismen zu verhindern. Das geltende Umweltrecht sieht keine allgemeine Pflicht vor, Massnahmen gegen invasive gebietsfremde Organismen zu ergreifen. Deshalb hat der Bundesrat mit seinem Beschluss zur Strategie das UVEK beauftragt, zur Umsetzung der Strategie das Umweltschutzgesetz anzupassen.
2019 wurde ein Vorentwurf für die Anpassung des Umweltschutzgesetzes in die Vernehmlassung gegeben. Die Vorlage sah umfassende Regelungen von Massnahmen gegen invasive gebietsfremde Organismen auf Bundesebene vor, darunter eine Bekämpfungspflicht für Privatpersonen. Die Vorlage stiess in gewissen Kreisen auf erheblichen Widerstand, weshalb die Revision zugunsten der Umsetzung der Motion 19.4615 «Den Verkauf invasiver Neophyten verbieten» zurückgestellt wurde.
Inhalt der Vorlage
Gemäss dem nun vorliegenden Vorentwurf soll der Bundesrat Massnahmen gegen das unbeabsichtigte Einbringen besonders problematischer invasiver gebietsfremder Organismen in die Schweiz erlassen. Zudem soll er deren Bekämpfung auf Flächen grosser Infrastrukturanlagen (Nationalstrassen, Eisenbahn- und militärischen Anlagen und Flughäfen) regeln. Kern der Vorlage bildet die Ermächtigung der Kantone zur Rechtsetzung in diesem Bereich: Sie sollen die Möglichkeit erhalten, Vorschriften über Massnahmen zur Bekämpfung besonders problematischer invasiver gebietsfremder Organismen ausserhalb der Flächen der erwähnten Infrastrukturanlagen so-