Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/55: Änderung des Umweltschutzgesetzes: Massnahmen zur Bekämpfung von invasiven gebietsfremden Organismen · 21 Seiten

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Für den Vollzug wären in erster Linie die Kantone zuständig gewesen. Negative Rückmeldungen erfuhr die Vorlage insbesondere seitens der politischen Parteien (vor allem von der SVP, der FDP und der Mitte [damals CVP]) sowie von den privaten Grundeigentümerinnen und -eigentümern. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) entschied deshalb, die Vorlage zu redimensionieren, um deren politische Akzeptanz zu erhöhen.

Auf Seiten der Kantone besteht das Bedürfnis, Vorschriften über Massnahmen gegen invasive gebietsfremde Organismen einzuführen. Da die Kantone in unterschiedlicher Weise von solchen Organismen betroffen sind, können ihre Handlungsprioritäten voneinander abweichen. So kann beispielsweise für Kantone mit grossen Seen und Gewässern die Verhinderung der Weiterverbreitung der Quagga-Muschel im Vordergrund stehen, während andere Kantone den Fokus stärker auf die Bekämpfung bestimmter invasiver gebietsfremder Pflanzen legen möchten. Mit der überarbeiteten Vorlage zur Revision des Umweltschutzgesetzes sollen deshalb die Kantone ermächtigt werden, eigene Vorschriften über Massnahmen gegen invasive gebietsfremde Organismen mit hohem Gefährdungspotenzial zu erlassen. Um ein koordiniertes Vorgehen sicherzustellen, soll der Bundesrat unter Einbezug der Kantone die Organismen festlegen, auf die sich die kantonalen Vorschriften beziehen dürfen. Zudem soll der Bundesrat Massnahmen gegen das unbeabsichtigte Einbringen invasiver gebietsfremder Organismen in die Schweiz sowie auf Flächen gewisser grosser Infrastrukturanlagen Massnahmen zur Bekämpfung solcher Organismen vorsehen.

1.3 Verhältnis zur Legislaturplanung und zur Finanzplanung sowie zu Strate-

gien des Bundesrates

Verhältnis zur Legislatur- und Finanzplanung

Die Vorlage war in der Botschaft vom 29. Januar 202020 zur Legislaturplanung 2019– 2023 angekündigt und war 2019 in umfassenderer Form in der Vernehmlassung21. Aufgrund der Reaktionen wurden die Arbeiten 2021 sistiert; es wurde zunächst die Motion Friedl vom 20. Dezember 2019 (19.4615 «Den Verkauf invasiver Neophyten verbieten») umgesetzt.

Die Vorlage ist abgestimmt mit dem Aktionsplan 2024 zur Strategie Biodiversität Schweiz vom 25. April 201222, Phase 2 (2025–2030)23, und mit der Massnahme Nr. 124 nach dem Bundesbeschluss vom 6. Juni 202424 über die Legislaturplanung 2023–2027.

Verhältnis zu Strategien des Bundesrates

Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten

Die Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten wurde vom Bundesrat am 18. Mai 2016 gutgeheissen.25 Mittels verschiedener Massnahmen soll verhindert werden, dass Mensch und Umwelt durch gebietsfremde Arten gefährdet und die biologische Vielfalt, Ökosystemleistungen sowie deren nachhaltige Nutzung beeinträchtigt werden; die Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten soll eingedämmt und deren Neueinbringung verhindert werden (S. 27). Um die rechtlichen Grundlagen für die

20 BBl 2020 1777 S. 1898

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23 www.bafu.admin.ch > Themen > Biodiversität > Biodiversitätspolitik > Strategie & Aktionsplan > Aktionsplan Phase II (2025–2030)

24 BBl 2024 1440 S. 12

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