Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/66: Genehmigung des Bundesbeschlusses über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit weiteren Partnerstaaten ab 2027 · 22 Seiten
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5.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Die Umsetzung des AIA mit den vorgeschlagenen Partnerstaaten ab 2027 bezweckt, die Glaubwürdigkeit und Integrität des Schweizer Finanzplatzes im internationalen Verhältnis zu stärken, die Rechts- und Planungssicherheit zu optimieren und den Zutritt für grenzüberschreitend tätige Schweizer Finanzdienstleister in relevanten Zielmärkten zu verbessern. Damit dienen die vorgeschlagenen Massnahmen der Sicherstellung der generellen Ziele der Teilnahme am AIA und leisten einen wesentlichen Beitrag zur Reputation des schweizerischen Finanzplatzes. Ferner soll mit der Umsetzung des AIA mit den vorgeschlagenen Partnerstaaten ab 2027 das Engagement der Schweiz im Bereich der Steuertransparenz bekräftigt werden.
Die Vorlage hat nur geringe Auswirkungen auf in der Schweiz steuerlich ansässige Unternehmen und Personen, die über ein Finanzkonto in einem der vorgeschlagenen Partnerstaaten verfügen. Sie müssen gegenüber ihrem ausländischen Finanzinstitut jene Informationen liefern oder Erklärungen abgeben, die zur Erfüllung der Sorgfalts- und Meldepflichten erforderlich sind. Im Gegensatz dazu sind die rund 9000 meldenden schweizerischen Finanzinstitute verpflichtet, die Informationen über Finanzkonten von in den Partnerstaaten steuerlich ansässigen Personen zu sammeln, aufzuarbeiten und zu melden. Der Kreis der AIA-meldepflichtigen Institute vergrössert sich durch die Vorlage jedoch nicht und die betroffenen Finanzinstitute verfügen bereits seit mehreren Jahren über die notwendige Infrastruktur und Prozesse für die Umsetzung des AIA. Deshalb dürften zusätzliche Kosten in Form einmaliger Einführungs- und wiederkehrender Betriebskosten trotz dieser zusätzlichen Partnerstaaten gering ausfallen.
Bezüglich der Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit ist zu berücksichtigen, dass der AIA ein internationaler Standard ist, der von den teilnehmenden Staaten und Territorien nach einheitlichen Regeln durchgeführt wird. Die Umsetzung des AIA stellt somit den schweizerischen Finanzplatz in Bezug auf seine Wettbewerbsfähigkeit nicht schlechter als andere Finanzplätze. Der AIA und dessen Erweiterung schwächen jedoch die relative Wettbewerbsposition des schweizerischen Finanzplatzes im zeitlichen Vergleich. Insbesondere für grenzüberschreitend tätige Banken sind Mindereinnahmen denkbar, wenn aufgrund des erweiterten AIA Finanzvermögen aus der Schweiz
abfliesst. Schätzungen zur Entwicklung der in der Schweiz verwalteten Offshore-Vermögen zeigen jedoch seit dem Erlass des AIA-Standards 2014 eine positive Entwicklung, wenn auch bei rückläufigem Marktanteil der Schweiz.31 Dass die vorgeschlagene Erweiterung des AIA zu einem wesentlichen Abfluss von Kundenvermögen führt, erscheint entsprechend unwahrscheinlich. Eine solche Entwicklung ist insbesondere nicht zu erwarten, weil die neu vorgeschlagenen AIA-Partnerstaaten eine geringe wirtschaftliche Bedeutung aufweisen und nicht als relevante Absatzmärkte für grenzüberschreitende Finanzdienstleistungen gelten. Mittelfristig dürfte der AIA jedoch zu einer Nivellierung des internationalen Wettbewerbs führen, wodurch ein für den schweizerischen Finanzplatz günstiges Umfeld geschaffen wird, in welchem die Standortvorteile der Schweiz wie politische Stabilität, starke und stabile Währung und Humankapital langfristig von Nutzen sein werden.
Die Vorlage dürfte keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Wachstum und den Beschäftigungsgrad sowie auf die Preise und das Lohnniveau in der Schweiz haben.
5.4 Auswirkungen in weiteren Bereichen
Es zeigt sich, dass die Massnahmen zur Erhöhung der Steuertransparenz im internationalen Verhältnis auch dazu beitragen, die Steuerehrlichkeit in der Schweiz zu fördern, was die hohe Zahl von straflosen Selbstanzeigen im Vorfeld der Einführung des AIA nahelegt.32
Für die Umwelt sind keine Auswirkungen zu erwarten; die entsprechenden Fragen wurden daher nicht geprüft.
31 SBVg (2018): Banking Barometer 2018, S. 49. https://www.swissbanking.org/en/services/library/studies-reports; Boston Consulting Group (2014): Global Wealth 2014, S. 10: Global Wealth 2014: Riding a Wave of Growth; Boston Consulting Group (2021): Global Wealth 2021, S. 10. https://web-assets.bcg.com/d4/47/64895c544486a7411b06ba4099f2/bcg-global-wealth-2021-jun-2021.pdf.
32 Vgl. dazu: The Compliance Effects of the Automatic Exchange of Information: Evidence from the Swiss Tax Amnesty