Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/66: Genehmigung des Bundesbeschlusses über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit weiteren Partnerstaaten ab 2027 · 22 Seiten
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Dies deckt sich auch mit der «Strategie Nachhaltige Entwicklung», mit der die Schweiz ihren politischen Verpflichtungen aus der «Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung» der UNO mit den 17 Sustainable Development Goals (SDG) nachkommen will (insb. Goal 10: «Reduce inequality within and among countries»).
2 Vorverfahren
Im Oktober 2018 hat der Bundesrat die Aussenpolitischen Kommissionen (APK) und die Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben (WAK) beider Räte über die künftigen Erweiterungen des AIA-Netzwerks der Schweiz konsultiert. Die Mehrheit der Kommissionsmitglieder waren im Grundsatz mit der Umsetzung des AIA mit weiteren Partnerstaaten einverstanden und haben sich dem vom Bundesrat vorgeschlagenen Vorgehen angeschlossen. In der Debatte im Nationalrat wurde präzisiert, dass die Schweiz Staaten oder Territorien, die vom Parlament als AIA-Partner genehmigt worden sind, aber die für die Einführung des AIA unabdingbaren Kriterien nicht erfüllen, nicht als AIA-Partner notifizieren wird - mit der Konsequenz, dass der Datenaustausch um ein Jahr oder allenfalls für längere Zeit aufgeschoben wird.
3 Grundzüge der Vorlage
3.1 Die beantragte Neuregelung
Der Bundesrat schlägt vor, unter Vorbehalt der Durchführung der parlamentarischen Genehmigungsverfahren das AIA-Netzwerk der Schweiz mit acht zusätzlichen Partnerstaaten zu erweitern.
Bei der Aktivierung des AIA über Finanzkonten mit neu hinzukommenden Partnerstaaten wird darauf zu achten sein, dass diese unter Berücksichtigung einer hinreichenden Vorbereitungsfrist angekündigt werden und der Austausch erst ab dem 1. Januar des folgenden Jahres aktiviert wird.
Im Zusammenhang mit der durch die Einführung des revidierten Gemeinsamen Meldestandards über Finanzkonten und des Melderahmens für Kryptowerte einhergehenden Revision des Bundesgesetzes über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAG)25 wird unter anderem auch vorgeschlagen, die Zuständigkeit zur Bestimmung, welche Staaten in die Liste der AIA-Partner für beide Standards aufzunehmen sind, an den Bundesrat zu delegieren.
Sollte die Neuregelung im AIAG betreffend die Kompetenz für die Staatenlisten vom Parlament angenommen werden und am 1. Januar 2026 in Kraft treten, müsste das vorliegende Geschäft zu den Partnerstaaten nicht mehr vom Parlament genehmigt werden, sondern würde direkt durch einen Beschluss des Bundesrates entschieden. Dies hätte zur Folge, dass die Vorlage hinfällig würde und die Arbeiten für die Genehmigung der Partnerstaaten durch das Parlament eingestellt werden könnten. Sollte das AIAG entsprechend revidiert werden, käme der Mitwirkung des Parlaments nach dem Bundesbeschluss über den Prüfmechanismus zur Sicherstellung der standardkonformen Umsetzung des AIA mit Partnerstaaten mehr Bedeutung zu, da gemäss Artikel 2 die zuständigen parlamentarischen Kommissionen zu den neuen Partnerstaaten konsultiert werden.
3.2 Abstimmung von Aufgaben und Finanzen
Die für die Einführung des AIA angefallenen Infrastrukturkosten sind einmalig angefallen und die jährlichen Betriebskosten bereits entsprechend vorgesehen, sodass die Erweiterung des AIA mit den vorgeschlagenen zusätzlichen Partnerstaaten keinen wesentlichen Mehraufwand zur Folge haben dürfte.
3.3 Umsetzungsfragen
Die meldenden schweizerischen Finanzinstitute übermitteln die Informationen an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV). Diese leitet die Daten verschlüsselt über eine von der OECD in
25 SR 653.1