Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/66: Genehmigung des Bundesbeschlusses über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit weiteren Partnerstaaten ab 2027 · 22 Seiten
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Vertraulichkeit und Datensicherheit in der Mongolei
Die rechtlichen, administrativen und technischen Rahmenbedingungen zur Vertraulichkeit und Datensicherheit in der Mongolei wurden vom Global Forum noch nicht geprüft.
Die Mongolei hat sich auch zur Umsetzung der Aktualisierung des AIA über Finanzkonten sowie des AIA über Kryptowerte verpflichtet.
Die Mongolei hat kein FATCA-IGA mit den USA abgeschlossen und somit keine Vertraulichkeits- und Datensicherheitsprüfung des IRS durchlaufen.
Phase 1 der Überprüfung des Informationsaustauschs auf Ersuchen für die Mongolei ist seit 2024 im Gange und der entsprechende Bericht ist für das Jahr 2025 vorgesehen. Derzeit sind noch keine Aussagen zur Standardkonformität der rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen und zur praktischen Umsetzung des Standards möglich.
Die Mongolei ist Mitglied des Inclusive Framework on BEPS.
Die Mongolei verfügt seit 2022 über ein angemessenes Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten. Die Mongolei hat ausserdem eine Reihe von Verträgen und Konventionen zum Datenschutz unterzeichnet, darunter das Rahmenabkommen mit der EU, in dem sich die Mongolei verpflichtet, mit der EU zusammenzuarbeiten, um ihr Datenschutzniveau auf den höchsten Standard anzuheben. Die Mongolei ist nicht auf der Liste des Bundesrates als Staat mit angemessenem Datenschutz aufgeführt, was zusätzliche Massnahmen für einen geeigneten Datenschutz erforderlich macht (Art. 16 Abs. 2 DSG).
Regularisierung der Vergangenheit in der Mongolei
Die Mongolei kennt kein spezifisches Programm zur Regularisierung der steuerlichen Vergangenheit auf der Grundlage einer freiwilligen Offenlegung. Die Regularisierung von nicht deklarierten Vermögenswerten richtet sich nach dem ordentlichen Steuerverfahren, wonach die ausstehenden Steuern samt Zinsen nachzuzahlen sind und zusätzlich eine Busse fällig wird. Bei Steuerbetrug wird eine Strafverfolgung eingeleitet.
Papua-Neuguinea
Schaffung der notwendigen Rechtsgrundlagen in Papua-Neuguinea
Papua-Neuguinea hat sich im Rahmen der OECD und des Global Forum zur Umsetzung des AIA über Finanzkonten mit einem ersten Informationsaustausch im Jahr 2027 verpflichtet. Das Amtshilfeübereinkommen wurde am 11. August 2021 unterzeichnet und trat am 1. Dezember 2023 in Kraft. Die AIA-Vereinbarung Finanzkonten wurde am 26. November 2024 unterzeichnet. Über die innerstaatliche Umsetzungsgesetzgebung ist derzeit nichts bekannt. Somit verfügt Papua-Neuguinea noch nicht über die für die Einführung des AIA auf der Basis des Amtshilfeübereinkommens und der AIA-Vereinbarung notwendigen Rechtsgrundlagen.
Vertraulichkeit und Datensicherheit in Papua-Neuguinea
Die rechtlichen, administrativen und technischen Rahmenbedingungen zur Vertraulichkeit und Datensicherheit in Papua-Neuguinea wurden vom Global Forum noch nicht geprüft.
Papua-Neuguinea hat sich zur Umsetzung der Aktualisierung des AIA über Finanzkonten verpflichtet.
Papua-Neuguinea hat kein FATCA-IGA mit den USA abgeschlossen und somit keine Vertraulichkeits- und Datensicherheitsprüfung des IRS durchlaufen.
Das Global Forum hat im Rahmen der zweiten Runde der Überprüfung des Informationsaustauschs auf Ersuchen im April 2020 das Vertraulichkeitsniveau im Steuerbereich in Papua-Neuguinea als standardkonform (compliant) bewertet. Sämtliche Steuerabkommen, welche Papua-Neuguinea abgeschlossen hat, beinhalten eine Vertraulichkeitsklausel, die jener des Musterabkommens der OECD entspricht. Die Steuer-gesetzgebung enthält weitere Vorgaben zum Schutz der Vertraulichkeit der individuellen Steuerdaten.
Papua-Neuguinea ist Mitglied des Inclusive Framework on BEPS und hat die Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte am 14. März 2023 unterzeichnet.