Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/66: Genehmigung des Bundesbeschlusses über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit weiteren Partnerstaaten ab 2027 · 22 Seiten
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Der Informationsaustausch im Rahmen des AIA-Standards hat 2017 begonnen. Bis 2024 haben die Steuerbehörden von 111 Staaten automatisch Informationen über Finanzkonten ausgetauscht. Im Jahr 2023 wurden gesamthaft Informationen über mehr als 134 Millionen Finanzkonten automatisch ausgetauscht, die ein Gesamtvermögen von fast 12 Billionen Euro umfassen. Es wird erwartet, dass in den kommenden Jahren weitere Staaten den AIA-Standard über Finanzkonten einführen werden. Die Verpflichtung der Staaten zur Durchführung des AIA hatte bedeutende Auswirkungen auf das Verhalten der Steuerpflichtigen und die Fähigkeit der Steuerbehörden, die Einhaltung der Steuervorschriften sicherzustellen. Bisher haben die teilnehmenden Staaten über 130 Milliarden EUR an Steuern, Zinsen und Strafen eingenommen. Ferner geht aus Untersuchungen hervor, dass die in internationalen Finanzzentren gehaltenen Finanzinvestitionen im selben Zeitraum um 20 Prozent zurückgegangen sind, was nachweislich mit der Umsetzung des AIA-Standards zusammenhängt.12
1.2 Geprüfte Alternativen und gewählte Lösung
1.2.1 Nächste Partnerstaaten für den AIA
Aufgrund der internationalen Entwicklungen schlägt der Bundesrat vor, das AIA-Netzwerk der Schweiz mit den Staaten zu erweitern, die sich zum AIA-Standard bekennen und gegenüber dem Global Forum einen verbindlichen Zeitpunkt für die Umsetzung des AIA ab 2025 und in den Folgejahren angegeben haben. Es handelt sich dabei um die folgenden acht Staaten: Armenien, Kamerun, die Mongolei, Papua-Neuguinea, Paraguay, Ruanda, Senegal und Tunesien. Damit der AIA mit den ersten dieser neuen Partnerstaaten am 1. Januar 2027 in Kraft treten und ein erster Datenaustausch im darauffolgenden Jahr durchgeführt werden kann, muss das Parlament die Vorlage vor Ende 2026 genehmigen können. Alle vorgeschlagenen Partnerstaaten nehmen an diversen Kapazitätsaufbauprogrammen des Global Forum teil, was die standardkonforme Umsetzung des Standards erleichtern und beschleunigen wird.
Ob der Informationsaustausch mit diesen Partnerstaaten dannzumal auf der Grundlage der Aktualisierung des Gemeinsamen Meldestandard von 2023 (GMS) umgesetzt werden soll, lässt sich im heutigen Zeitpunkt nicht bestimmen, da die Aktualisierung des AIA über Finanzkonten in Ausnahmefällen später umgesetzt werden kann. Das Addendum zur AIA-Vereinbarung Finanzkonten sieht in Abschnitt 2 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer ii vor, dass Staaten, die per 1. Januar 2026 nicht über die notwendigen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Aktualisierung des GMS verfügen, mittels Notifikation um die Zustimmung ihrer Partnerstaaten ersuchen können, während eines bestimmten Übergangszeitraums weiterhin Informationen ohne die Anwendung oder den Abschluss der erweiterten Melde- und Sorgfaltsverfahren der Aktualisierung des GMS zu übermitteln. Zu diesem Zweck hat das Global Forum eine Übergangsfrist von maximal drei Jahren beschlossen und wird die korrekte Umsetzung überwachen. Nach Artikel 39 Absatz 5 E-AIAG13 soll die Kompetenz zur Zustimmung zu entsprechenden Anträgen von Partnerstaaten beim Bundesrat liegen. Wird einem Partnerstaat die Übergangsfrist nicht gewährt oder ist diese abgelaufen, sieht Artikel 31 Absatz 3 E-AIAG vor, dass das EFD die für diese Fälle vorgesehenen abkommensrechtlichen Schritte anordnen kann: a) Entweder übermittelt die Schweiz dem betreffenden Partnerstaat keine Informationen mehr oder b) die Schweiz setzt den Informationsaustausch gegenüber dem betreffenden Partnerstaat aus14. Für eine spätere Umsetzung der Aktualisierung des GMS kommen Staaten in Frage, die aufgrund technischer oder gesetzgeberischer Schwierigkeiten nicht in der Lage sind, die Aktualisierung in der vereinbarten Frist umzusetzen. Bei solchen Staaten dürfte es sich um solche handeln, die den GMS erst kürzlich eingeführt haben oder dabei sind, ihn einzuführen, also die meisten Staaten, die in dieser Vorlage als neue Partner vorgeschlagen werden. Dies ändert nichts
12 Exchange of information and bank deposits in international financial centres | OECD (O’Reilly/Parra Ramirez/Stemmer (2019), «Exchange of Information and Bank Deposits in International Financial Centres», OECD Taxation Working Papers No. 46.
13 BBl 2025 884
14 Vgl. dazu Botschaft des Bundesrates vom 19. Februar 2025 zur Genehmigung des Addendums zur AIA-Vereinbarung Finanzkonten und der AIA-Vereinbarung Kryptowerte sowie zur Änderung des Bundesgesetzes über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen, Ausführungen zu Art. 31 Abs. 3 E-AIAG.