Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/66: Genehmigung des Bundesbeschlusses über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit weiteren Partnerstaaten ab 2027 · 22 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 19Fedlex · Erläuternder Bericht
Papua-Neuguinea hat kein Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten und keine allgemeine Datenschutzbehörde, aber der Cybercrime Code Act 2016 enthält Bestimmungen, die für die Cybersicherheit und Aspekte des Datenschutzes relevant sind. Ein eigenständiges Datenschutzgesetz ist in Vorbereitung. Papua-Neuguinea ist nicht auf der Liste des Bundesrates als Staat mit angemessenem Datenschutz aufgeführt, was zusätzliche Massnahmen für einen geeigneten Datenschutz erforderlich macht (Art. 16 Abs. 2 DSG).
Regularisierung der Vergangenheit in Papua-Neuguinea
Papua-Neuguinea kennt kein spezifisches Programm zur Regularisierung der steuerlichen Vergangenheit auf der Grundlage einer freiwilligen Offenlegung. Die Regularisierung von nicht deklarierten Vermögenswerten richtet sich nach dem ordentlichen Steuerverfahren, wonach die ausstehenden Steuern samt Zinsen nachzuzahlen sind und eine Busse fällig wird. Bei Steuerbetrug wird eine Strafverfolgung eingeleitet.
Paraguay
Schaffung der notwendigen Rechtsgrundlagen in Paraguay
Paraguay hat sich im Rahmen der OECD und des Global Forum zur Umsetzung des AIA über Finanzkonten mit einem ersten Informationsaustausch im Jahr 2027 verpflichtet. Das Amtshilfeübereinkommen wurde am 29. Mai 2018 unterzeichnet und trat am 1. November 2021 in Kraft. Die AIA-Vereinbarung Finanzkonten wurde noch nicht unterzeichnet. Die innerstaatliche Umsetzungsgesetzgebung ist derzeit in Ausarbeitung. Somit verfügt Paraguay noch nicht über die für die Einführung des AIA auf der Basis des Amtshilfeübereinkommens und der AIA-Vereinbarung notwendigen Rechtsgrundlagen.
Vertraulichkeit und Datensicherheit in Paraguay
Die rechtlichen, administrativen und technischen Rahmenbedingungen zur Vertraulichkeit und Datensicherheit in Paraguay wurden vom Global Forum noch nicht geprüft.
Paraguay hat mit den USA ein FATCA-Model 2-IGA (nichtreziproker Informationsaustausch) ausgehandelt, das bisher nicht unterzeichnet wurde und somit noch nicht in Kraft getreten ist. Es liegen derzeit noch keine Ergebnisse der Vertraulichkeits- und Datensicherheitsprüfung des IRS vor.
Das Global Forum hat im Rahmen der zweiten Runde der Überprüfung des Informationsaustauschs auf Ersuchen im April 2023 das Vertraulichkeitsniveau im Steuerbereich in Paraguay als standardkonform beurteilt. Es wurden keine Mängel in den Verfahren und Rechtsgrundlagen Paraguays in Bezug auf die Vertraulichkeit festgestellt. Sämtliche Steuerabkommen, welche Paraguay abgeschlossen hat, beinhalten eine Vertraulichkeitsklausel, die jener des Musterabkommens der OECD entspricht. Zusätzlich enthalten das Steuer-, das Verwaltungs- und das Strafrecht weitere Vorgaben zum Schutz der Vertraulichkeit der individuellen Steuerdaten. Die Umsetzung in der Praxis wird voraussichtlich 2026 im Rahmen der Phase 2 überprüft.
Paraguay ist Mitglied des Inclusive Framework on BEPS.
Die Verfassung Paraguays enthält die Grundsätze des Schutzes personenbezogener Daten. Es gibt derzeit kein eigenständiges Datenschutzgesetz und keine allgemeine Datenschutzbehörde. Verschiedene sektorale Gesetze enthalten einschlägige datenschutzrechtliche Bestimmungen. Paraguay ist nicht auf der Liste des Bundesrates als Staat mit angemessenem Datenschutz aufgeführt, was zusätzliche Massnahmen für einen geeigneten Datenschutz erforderlich macht (Art. 16 Abs. 2 DSG).
Regularisierung der Vergangenheit in Paraguay
Paraguay kennt kein spezifisches Programm zur Regularisierung der steuerlichen Vergangenheit auf der Grundlage einer freiwilligen Offenlegung. Die Regularisierung von nicht deklarierten Vermögenswerten richtet sich nach dem ordentlichen Steuerverfahren, wonach die ausstehenden Steuern samt Zinsen nachzuzahlen sind und eine Busse fällig wird. Bei Steuerbetrug wird eine Strafverfolgung eingeleitet.