Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/66: Genehmigung des Bundesbeschlusses über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit weiteren Partnerstaaten ab 2027 · 22 Seiten
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Das Global Forum hat im Rahmen der zweiten Runde der Überprüfung des Informationsaustauschs auf Ersuchen im Juli 2024 das Vertraulichkeitsniveau im Steuerbereich in Senegal als standardkonform (compliant) bewertet. Alle Steuerabkommen, welche Senegal abgeschlossen hat, beinhalten eine Vertraulichkeitsklausel, die jener des Musterabkommens der OECD entspricht. Zusätzlich enthalten das Steuer- und das Strafrecht weitere Vorgaben zum Schutz der Vertraulichkeit der individuellen Steuerdaten.
Senegal ist Mitglied des Inclusive Framework on BEPS und hat die Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte am 4. Februar 2016 unterzeichnet.
Senegal verfügt seit 2008 über ein angemessenes Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten. Senegal hat ausserdem eine Reihe von Verträgen und Konventionen zum Datenschutz unterzeichnet, darunter das Übereinkommen über Cybersicherheit und den Schutz personenbezogener Daten (Malabo-Konvention) und das Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten (Konvention 108 des Europarates). Senegal ist auch Unterzeichner des Datenschutzerlasses der Wirtschaftsgemeinschaft der westafrikanischen Staaten (ECOWAS). Senegal ist nicht auf der Liste des Bundesrates als Staat mit angemessenem Datenschutz aufgeführt, was zusätzliche Massnahmen für einen geeigneten Datenschutz erforderlich macht (Art. 16 Abs. 2 DSG).
Regularisierung der Vergangenheit in Senegal
Senegal kennt kein spezifisches Programm zur Regularisierung der steuerlichen Vergangenheit auf der Grundlage einer freiwilligen Offenlegung. Die Regularisierung von nicht deklarierten Vermögenswerten richtet sich nach dem ordentlichen Steuerverfahren, wonach die ausstehenden Steuern samt Zinsen nachzuzahlen sind und eine Busse fällig wird. Bei Steuerbetrug wird eine Strafverfolgung eingeleitet.
Tunesien
Schaffung der notwendigen Rechtsgrundlagen in Tunesien
Tunesien hat sich im Rahmen der OECD und des Global Forum zur Umsetzung des AIA über Finanzkonten mit einem ersten Informationsaustausch im Jahr 2025 verpflichtet. Das Amtshilfeübereinkommen wurde am 16. Juli 2012 unterzeichnet und trat am 1. Februar 2014 in Kraft. Die AIA-Vereinbarung wurde noch nicht unterzeichnet. Über die innerstaatliche Umsetzungsgesetzgebung ist derzeit nichts bekannt. Somit verfügt Tunesien noch nicht über die für die Einführung des AIA auf der Basis des Amtshilfeübereinkommens und der AIA-Vereinbarung notwendigen Rechtsgrundlagen.
Vertraulichkeit und Datensicherheit in Tunesien
Die rechtlichen, administrativen und technischen Rahmenbedingungen zur Vertraulichkeit und Datensicherheit vor dem Austausch in Tunesien wurden vom Global Forum im Jahr 2025 überprüft und mit der Note «No issues identified, but certain elements would benefit from improvements» als zufriedenstellend beurteilt. Tunesien gilt damit als angemessener Partner für den reziproken Informationsaustausch. Das EFD hat zu den Ergebnissen dieser Evaluation Stellung genommen und erachtet sie als angemessen.
Tunesien hat mit den USA ein FATCA-Model 1A-IGA (reziproker Informationsaustausch) abgeschlossen, das am 9. September 2019 in Kraft getreten ist. Es liegen derzeit aber noch keine Ergebnisse der Vertraulichkeits- und Datensicherheitsprüfung des IRS vor.
Das Global Forum hat im Rahmen der zweiten Runde der Überprüfung des Informationsaustauschs auf Ersuchen im März 2020 das Vertraulichkeitsniveau im Steuerbereich in Tunesien als standardkonform (compliant) bewertet. Alle Steuerabkommen, welche Tunesien abgeschlossen hat, beinhalten eine Vertraulichkeitsklausel, die jener des Musterabkommens der OECD entspricht. Zusätzlich enthalten das Steuer- und das Strafrecht weitere Vorgaben zum Schutz der Vertraulichkeit der individuellen Steuerdaten.
Tunesien ist Mitglied des Inclusive Framework on BEPS und hat die Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte am 26. November 2019 unterzeichnet.
Tunesien verfügt seit 2004 über ein angemessenes Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten. Tunesien hat ausserdem eine Reihe von Verträgen und Konventionen zum Datenschutz unterzeichnet, insbeson-