Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/66: Genehmigung des Bundesbeschlusses über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit weiteren Partnerstaaten ab 2027 · 22 Seiten

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Damit verfügt die Schweiz derzeit über ein aktiviertes AIA-Netzwerk von 113 Partnerstaaten, mit denen effektiv Informationen über Finanzkonten ausgetauscht werden. Mit sechs Partnerstaaten wurde der AIA noch nicht aktiviert, weil sie entweder die Voraussetzungen des Standards nicht erfüllen (Jordanien, Montenegro, Marokko, Uganda, Trinidad und Tobago) oder kein Interesse am AIA mit der Schweiz bekundet haben (Niue). Mit einem Partnerstaat wurde der AIA ausgesetzt (Russland). Mit dem vorliegenden Geschäft würde die Schweiz ihr Netzwerk auf alle bis dato 128 Staaten und Territorien erweitern, die sich im Rahmen des Global Forum zum AIA-Standard bekannt und einen Zeitpunkt für dessen Umsetzung bekanntgegeben haben. Damit sind die Grundlagen geschaffen, um diese «committed jurisdictions» ins AIA-Netzwerk aufzunehmen, sobald sie ihr Interesse am AIA mit der Schweiz signalisieren und die Voraussetzungen des Standards erfüllen.8 Diese Staaten sollen aus verfahrens-ökonomischen Aspekten frühzeitig berücksichtigt werden, damit zu gegebener Zeit eine rasche Einführung des AIA möglich ist.

1.1.2 Aktuelle internationale Entwicklungen

Um die Vorteile des AIA-Standards voll ausschöpfen zu können, muss sichergestellt werden, dass der AIA-Standard effektiv und auf breiter Basis umgesetzt wird. Aus diesem Grund hat die G20 das Global Forum beauftragt, die weltweite Umsetzung des AIA-Standards zu überwachen und zu überprüfen. In einem ersten Schritt wurde sichergestellt, dass alle für den AIA über Finanzkonten relevanten Staaten (d.h. alle Mitgliedstaaten des Global Forum, mit Ausnahme von Entwicklungsländern, die kein Finanzzentrum beherbergen) sich verpflichten, den AIA-Standard umzusetzen. In einem zweiten Schritt wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Wirksamkeit der Umsetzung des AIA in der Praxis in den teilnehmenden Staaten überprüft, um die Einhaltung durch die meldenden Finanzinstitute sicherzustellen. Zeitpunkt und Inhalt dieser Prüfungen sind so ausgestaltet, dass die jeweiligen Anforderungen objektiv und aussagekräftig bewertet werden können:

Gestützt auf ein Mandat der G20 hat die OECD ferner Kriterien definiert,9 auf deren Grundlage Staaten identifiziert werden sollen, welche die internationalen Standards zur Steuertransparenz nicht zufriedenstellend umgesetzt haben. Dabei bildet auch das Netzwerk der AIA-Partnerstaaten und die Bereitschaft, den AIA mit allen interessierten und geeigneten Partnerstaaten («substantially all interested appropriate partners») einzuführen, ein wesentliches Kriterium, das ein wichtiges Prüfelement darstellt. Staaten, welche den AIA nicht zeitnah mit den «interested appropriate partners» eingeführt haben, werden eine entsprechende Empfehlung erhalten. Sollte ein Staat die vom Global Forum ausgesprochenen Empfehlungen nicht angemessen adressieren, dürfte sich dies negativ auf die Note der Länderprüfungen zum AIA auswirken.

Auch die EU hat ein ähnliches Verfahren entwickelt, wonach nicht kooperative Staaten bei Nichterfüllen der Kriterien in die EU-Liste nicht kooperativer Staaten im Steuerbereich (EU-Steuerliste)

aufgenommen werden.10 Staaten und Territorien, deren AIA-Netzwerk nicht nahezu alle interessierten geeigneten Partner umfasst, und die den AIA nicht innert Frist mit all diesen Partnerstaaten einführen, riskieren als unkooperativ gelistet zu werden.

Der Bericht «Peer Review of the Automatic Exchange of Financial Account Information 2024 Update» 11 zeigt auf, dass 95 Prozent der geprüften teilnehmenden Staaten und Territorien (108 von 114) über vollständige rechtliche Rahmenbedingungen verfügen. Darüber hinaus wurde die Mehrheit der teilnehmenden Staaten und Territorien in Bezug auf die Wirksamkeit der Umsetzung des AIA in der Praxis als zufriedenstellen eingestuft (67 von 104). Das Global Forum hält jedoch fest, dass weitere Anstrengungen erforderlich sind, insbesondere um seine wirksame Umsetzung durch die meldenden Finanzinstitute sicherzustellen. Daher führt es derzeit eine zweite Prüfrunde zur Wirksamkeit des AIA in der Praxis durch.

8 Im Zeitpunkt der Redaktion dieses Berichts haben folgende Staaten ihr formelles Interesse am AIA mit der Schweiz gegenüber der OECD noch nicht kundgetan: Kamerun, die Mongolei, Papua-Neuguinea, Paraguay, Ruanda, Senegal, Tunesien.

9 https://www.consilium.europa.eu/media/37247/buenos_aires_leaders_declaration.pdf; Ziff. 26.

10 EU list of non-cooperative jurisdictions for tax purposes - Consilium

11 Peer Review of the Automatic Exchange of Financial Account Information 2024 Update | OECD