Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/66: Genehmigung des Bundesbeschlusses über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit weiteren Partnerstaaten ab 2027 · 22 Seiten

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Übersicht

Das Parlament hat bis dato die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten (AIA) mit 120 Partnerstaaten genehmigt (Stand am 1. Januar 2025). Die Schweiz hat im Jahr 2024 mit 108 Partnerstaaten Informationen über Finanzkonten erfolgreich ausgetauscht. Aufgrund der aktuellen internationalen Entwicklungen im Bereich

der Steuertransparenz soll das AIA-Netzwerk der Schweiz mit dieser Vorlage um acht weitere Partnerstaaten erweitert werden, mit denen der AIA ab 2027 und in den Folgejahren umgesetzt würde. Dadurch bekräftigt die Schweiz ihre internationalen Verpflichtungen im Steu-

erbereich, was im Interesse des Finanzplatzes und der Reputation der Schweiz liegt.

Der globale AIA-Standard sieht vor, dass die einzelnen Staaten und Territorien ihr AIA-Netzwerk mit allen Partnerstaaten ergänzen, die ein Interesse am AIA bekunden und die Voraussetzungen des OECD-Standards erfüllen (sog. «interested appropriate partners»). Der Einbezug von weiteren Staaten in das AIA-Netzwerk dient der Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen (level playing field) und sichert die Stellung des Schweizer Finanzplatzes (und letztlich auch des gesamten Wirtschaftsstandortes) gegenüber den Konkurrenzfinanzplätzen ab.

Angesichts der aktuellen internationalen Entwicklungen beabsichtigt der Bundesrat das Netzwerk der AIA-Partnerstaaten der Schweiz zu erweitern: Ziel ist es, mit Armenien, Kamerun, der Mongolei, Papua-Neuguinea, Paraguay, Ruanda, Senegal und Tunesien den AIA über Finanzkonten ab 2027 einzuführen und ab 2028 erstmals Informationen auszutauschen, sofern alle Voraussetzungen dazu gegeben sind.

Damit der AIA auf der Grundlage der AIA-Vereinbarung Finanzkonten mit weiteren Partnerstaaten eingeführt werden kann, muss das Parlament die neuen Partnerstaaten mit einfachem Bundesbeschluss genehmigen, wie es bisher der Fall war. Der AIA wird aber erst eingeführt, wenn die Partnerstaaten Interesse am Austausch von Finanzkonteninformationen mit der Schweiz bekunden und sämtliche Voraussetzungen der OECD, einschliesslich der Datenschutzvorkehrungen, erfüllen.