Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/66: Genehmigung des Bundesbeschlusses über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit weiteren Partnerstaaten ab 2027 · 22 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 17Fedlex · Erläuternder Bericht
Abschnitt 7(1)(f) MCAA verbindlich verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Standards der Partnerstaaten für den AIA einzuhalten, was einer Zusatzvereinbarung zum Datenschutz entspricht.
Regularisierung der Vergangenheit in Armenien
Eine 2023 in Kraft gesetzte Gesetzesänderung statuierte eine beschränkte Steueramnestie, die ausstehende Steuerbeträge betrifft. Die Regularisierung von nicht deklarierten Vermögenswerten richtet sich ansonsten nach dem ordentlichen Steuerverfahren, wonach die ausstehenden Steuern samt Zinsen nachzuzahlen sind und zusätzlich eine Busse fällig wird.
Kamerun
Schaffung der notwendigen Rechtsgrundlagen in Kamerun
Kamerun hat sich im Rahmen der OECD und des Global Forum zur Umsetzung des AIA über Finanzkonten mit einem ersten Informationsaustausch im Jahr 2026 verpflichtet. Das Amtshilfeübereinkommen wurde am 25. Juni 2014 unterzeichnet und ist seit dem 1. Oktober 2015 in Kraft. Die AIA-Vereinbarung Finanzkonten wurde am 9. Februar 2024 unterzeichnet. Über die innerstaatliche Umsetzungsgesetzgebung ist derzeit nichts bekannt. Somit verfügt Kamerun noch nicht über die für die Einführung des AIA auf der Basis des Amtshilfeübereinkommens und der AIA-Vereinbarung notwendigen Rechtsgrundlagen.
Vertraulichkeit und Datensicherheit in Kamerun
Die rechtlichen, administrativen und technischen Rahmenbedingungen zur Vertraulichkeit und Datensicherheit in Kamerun wurden vom Global Forum noch nicht geprüft.
Kamerun hat kein FATCA-IGA mit den USA abgeschlossen und damit keine Vertraulichkeits- und Datensicherheitsprüfung des IRS durchlaufen.
Das Global Forum hat im Rahmen der zweiten Runde der Überprüfung des Informationsaustauschs auf Ersuchen im Januar 2024 das Vertraulichkeitsniveau im Steuerbereich in Kamerun als standardkonform (compliant) bewertet. Sämtliche Steuerabkommen, welche Kamerun abgeschlossen hat, beinhalten eine Vertraulichkeitsklausel, die jener des Musterabkommens der OECD entspricht. Zusätzlich enthält die Steuergesetzgebung weitere Vorgaben zum Schutz der Vertraulichkeit der individuellen Steuerdaten.
Kamerun ist Mitglied des Inclusive Framework on BEPS und hat die Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte am 25. Januar 2024 unterzeichnet.
Das Recht auf Privatsphäre ist in der Präambel der Verfassung Kameruns verankert. Derzeit gibt es keine umfassende Datenschutzgesetzgebung, aber verschiedene sektorale Gesetze enthalten einschlägige datenschutzrechtliche Bestimmungen. Kamerun ist nicht auf der Liste des Bundesrates als Staat mit angemessenem Datenschutz aufgeführt, was zusätzliche Massnahmen für einen geeigneten Datenschutz erforderlich macht (Art. 16 Abs. 2 DSG).
Regularisierung der Vergangenheit in Kamerun
Im Rahmen des Finanzgesetzes 2024 wurden verschiedene Neuerungen im Bereich der Steuern festgelegt, darunter auch die Strafbefreiung für die freiwillige Offenlegung von im Ausland gelegenen Vermögenswerten oder erzielten Einkünften von kamerunischen Steuerpflichtigen (straffreie Nachzahlung inkl. Zinsen).
Mongolei
Schaffung der notwendigen Rechtsgrundlagen in der Mongolei
Die Mongolei hat sich im Rahmen der OECD und des Global Forum zur Umsetzung des AIA über Finanzkonten einem ersten Informationsaustausch im Jahr 2026 verpflichtet. Das Amtshilfeübereinkommen wurde am 26. November 2019 unterzeichnet und ist seit dem 1. Juni 2020 in Kraft. Die AIA-Vereinbarung Finanzkonten wurde am 6. März 2025 unterzeichnet. Über die innerstaatliche Umsetzungsgesetzgebung ist derzeit nichts bekannt. Somit verfügt die Mongolei noch nicht über die für die Einführung des AIA auf der Basis des Amtshilfeübereinkommens und der AIA-Vereinbarung notwendigen Rechtsgrundlagen.