Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/66: Genehmigung des Bundesbeschlusses über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit weiteren Partnerstaaten ab 2027 · 22 Seiten
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Erläuternder Bericht
1 Ausgangslage
1.1 Handlungsbedarf und Ziele
1.1.1 Umsetzung des Standards zum automatischen Informationsaustausch (AIA) durch die Schweiz
Am 15. Juni 2014 verabschiedete der Rat der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) den globalen AIA-Standard.1 Im Nachgang zu diesem Beschluss lud das Global Forum über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke (Global Forum) etwa hundert Staaten und Territorien – alles Industriestaaten und Entwicklungsländer mit einem Finanzplatz – ein, sich zur Umsetzung des neuen Standards zu bekennen und den ersten Austausch von Kontoinformationen 2017 oder 2018 durchzuführen («committed jurisdictions»). Im gleichen Zug wurden diese Staaten und Territorien mit der Erwartung konfrontiert, den AIA mit all jenen Staaten und Territorien umzusetzen, die ein Interesse daran bekundet haben und die Vorgaben des globalen Standards, einschliesslich jener zur Vertraulichkeit und Datensicherheit, einhalten (sog. «interested appropriate partners»).
Am 8. Oktober 2014 genehmigte der Bundesrat die Verhandlungsmandate zur Einführung des AIA mit der EU (erstes Mandat) und den USA sowie mit weiteren Staaten (zweites Mandat). Zur selben Zeit verpflichtete sich die Schweiz politisch gegenüber dem Global Forum, den AIA unter Vorbehalt der innerstaatlichen parlamentarischen Genehmigungsverfahren ab 2017 einzuführen und erstmals 2018 mit den Partnerstaaten2 Informationen über Finanzkonten auszutauschen.
In der Schweiz sind die rechtlichen Grundlagen zur Umsetzung des AIA-Standards am 1. Januar 2017 in Kraft getreten. Es handelt sich um das Übereinkommen vom 25. Januar 19883 über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (Amtshilfeübereinkommen), die multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden vom 29. Oktober 20144 über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Multilateral Competent Authority Agreement; MCAA oder AIA-Vereinbarung), das Bundesgesetz vom 18. Dezember 20155 über den internationalen automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten in Steuersachen (AIAG) sowie die Verordnung vom 23. November 20166 über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAV).
Zeitgleich mit der Einführung der Rechtsgrundlagen wurde der AIA am 1. Januar 2017 mit den 38 ersten Partnerstaaten eingeführt, darunter alle EU-Mitgliedstaaten und EFTA-Staaten, diverse Finanzplätze sowie der Schweiz nahestehende OECD-Staaten, mit denen im Herbst 2018 erstmals Informationen über Finanzkonten ausgetauscht wurden. Im Dezember 2017 hat das Parlament die Bundesbeschlüsse über die Einführung des AIA mit weiteren 41 Partnerstaaten, im Dezember 2018 mit 10 Partnerstaaten, im Dezember 2019 mit 18 Partnerstaaten, im März 2020 mit einem zusätzlichen Partnerstaat und im Dezember 2022 mit 12 weiteren Partnerstaaten genehmigt.7
1www.oecd.org > Publications > International Standards for Automatic Exchange of Information in Tax Matters
2Der Begriff «Partnerstaaten» umfasst in dieser Botschaft sowohl Staaten als auch Territorien.
3 SR 0.652.1
4 SR 0.653.1
5 SR 653.1
6 SR 653.11
7 Die Einführung des AIA mit den Partnerstaaten erfolgte bisher gestaffelt mit folgenden Geschäften: - 15.081 (Zinsbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und der EU. Änderung); - 16.057 (Einführung automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten mit Island, Norwegen, Guernsey, Jersey, der Insel Man, Japan, Kanada und der Republik Korea); - 17.040 (Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit 41 Partnerstaaten ab 2018/2019); - 18.055 (Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit der Republik Singapur und Hongkong und mit weiteren Partnerstaaten); - 19.033 (Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit weiteren Partnerstaaten ab 2020/2021); - 22.048 (Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit weiteren Partnerstaaten ab 2023/2024).