Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/82: 23.406 n Pa. Iv. Jost. Starke Familien durch angepasste Zulagen · 24 Seiten
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dieser gerade dazu diene, die Entwicklung der Teuerung für Löhne und Mietzinse zu erfassen. Die SODK verweist ausserdem auf die begrenzte Entlastungswirkung. Weil bereits rund drei Viertel der Kantone höhere Zulagen als das aktuelle Minimum ausrichten, würde die tatsächliche Erhöhung in vielen Kantonen nur gering oder gar nicht ausfallen.
Politische Parteien und Parteigruppierungen
Die GPS, die EVP, die SP halten die Vorlage für geeignet, um den Kaufkraftverlust von Familien durch steigende Lebenshaltungskosten auszugleichen.
Die SVP verweist auf den Teuerungsausgleich vom 1. Januar 2025, durch den der Kaufkraftverlust bereits ausgeglichen worden sei.
Verbände der Wirtschaft
SGB, Tavail.Suisse, transfair und AvenirSocial halten die Vorlage für geeignet, um die Kaufkraft von Familien zu stärken. Der SGB weist darauf hin, dass zusätzliche Einkommen bei tiefen und mittleren Einkommen unmittelbar in den privaten Konsum fliessen, der volkswirtschaftlich von erheblicher Bedeutung ist; dieser Aspekt werde im erläuternden Bericht zu Unrecht nicht berücksichtigt. So stammten 63 Prozent des Bruttoinlandprodukts aus dem Konsum privater Haushalte. AvenirSocial weist darauf hin, dass höhere Familienzulagen nicht ausreichen, um den explosionsartigen Anstieg der Lebenshaltungskosten in wichtigen Bereichen wie Gesundheit, Energie oder Wohnen auszugleichen
CP ist der Ansicht, dass eine solche Massnahme zu einem Anstieg der Lohnabgabe führe, was sich nachteilig auf die Kaufkraft der Arbeitnehmer auswirke.
Weitere Organisationen und interessierte Kreise
Fünf Organisationen (alliance F, Caritas, PFS, Pro Juventute und UNICEF) halten die Vorlage für geeignet, um die Kaufkraft von Familien zu stärken. alliance F stellt fest, dass diese Anpassung Familien angesichts von Kaufkraftverlusten sowie steigenden Krankenkassenprämien und Mietzinsen zumindest teilweise entlastet. PFS betont, dass die vorgesehene Erhöhung notwendig sei, um den realen Kostenanstieg für Kinderbetreuung, Ernährung, Kleidung und Ausbildung angemessen zu berücksichtigen.
Auch die EKFF und die EKKJ erachten die Vorlage als geeignet, um den Kaufkraftverlust von Familien auszugleichen.
5.1.1.2 Bekämpfung und Prävention von Kinderarmut
Die Einschätzungen zur Eignung der Vorlage zur Entlastung einkommensschwacher Familien und zur Bekämpfung von Familien- und Kinderarmut fallen deutlich auseinander. Unterstützung kommt insbesondere von politischen Parteien links der Mitte, Arbeitnehmendenverbänden, zahlreichen Organisationen sowie den ausserparlamentarischen Kommissionen, die in höheren Familienzulagen einen Beitrag zur Armutsprävention sehen, diesen jedoch mehrheitlich als ergänzungsbedürftig erachten. Demgegenüber überwiegt bei den Kantonen sowie bei den Wirtschaftsverbänden eine kritische Haltung.
Kantone, SODK und SSV
Drei Kantone (BS, NW und VS) und der SSV erachten die Vorlage als geeignet, um Familien mit tiefen und mittleren Einkommen zu entlasten und/oder Kinderarmut zu bekämpfen.
Demgegenüber bringen zahlreiche Kantone (AG, AI, BE, BL, GE, LU, OW, SH, TG, TI und ZH) sowie die SODK vor, dass eine pauschale Erhöhung der Familienzulagen kein wirksames Instrument zur Bekämpfung von Familien- oder Kinderarmut darstelle. Kritisiert wird insbesondere, dass ein erheblicher Teil der zusätzlichen Mittel auch Haushalten mit hohen Einkommen zugutekomme und die Mittel damit