Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/82: 23.406 n Pa. Iv. Jost. Starke Familien durch angepasste Zulagen · 24 Seiten

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der pa. lv. Jost 23.406 so lange zurückstellt, bis über den indirekten Gegenvorschlag zur Kita-Initiative entschieden ist. Die kumulierten Mehrausgaben von knapp einer Milliarde Franken lehnt SZ explizit ab.

Drei Kantone (LU, OW, ZH) und die SODK befürchten negative Auswirkungen für ihr Innovationspotenzial und ihre Attraktivität. Auch TG, SH und AG befürchten negative Auswirkungen auf die Wirtschaft und den Wirtschaftsstandort Schweiz.

AG und der SSV stellen fest, dass erhöhte Zulagen den inflationsbedingten Kaufkraftverlust dämpfen, was letztlich auch dem lokalen Gewerbe zugutekommt.

Politische Parteien

Zwei Parteien (FDP, SVP) heben die Mehrkosten zulasten der Arbeitgeber hervor, die durch die Erhöhung der Mindestansätze entstünden, was die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes

Schweiz, besonders für KMU, beeinträchtigen würde. Die SVP missbilligt die Übernahme der EU-Normen, wonach Familienzulagen an Schweizer Familien in der EU ausbezahlt werden können.

GPS, EVP und SP begrüssen die Anhebung der Mindestansätze als Instrument zur Bekämpfung von Familienarmut. Die GPS bedauert jedoch, dass die Beträge nicht stärker angehoben werden, und verlangt eine zusätzliche Erhöhung der Familienzulagen um einen monatlichen Mindestbetrag von

435 Franken für die Kinderzulage und von 585 Franken für die Ausbildungszulage.

Verbände der Wirtschaft

Der SGB beurteilt die Vorlage aus wirtschaftlicher Sicht positiv, da er davon ausgeht, dass höhere Familienzulagen zu einer Reduktion der Sozialhilfekosten beitragen könnten. Auch Travail.Suisse und transfair anerkennen positive wirtschaftliche Effekte der Vorlage, insbesondere durch die Stärkung der Kaufkraft der Familien. Der SBLV weist darauf hin, dass die Mehrkosten grösstenteils von den Arbeitgebenden zu tragen wären und zeigt sich dieser Belastung bewusst. Gleichzeitig betont er, dass insbesondere einkommensschwache Familien aus der Landwirtschaft und dem ländlichen Raum von einer Anpassung der Familienzulagen profitieren könnten.

Demgegenüber verweisen mehrere Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände (AGV Banken, AGV Basel, CP, FER, GastroSuisse, SAV, suissetec und Swissmem) auf die mit einer Erhöhung der Familienzulagen verbundenen zusätzlichen Kosten für Arbeitgebende, steigende Lohnnebenkosten sowie mögliche Wettbewerbsnachteile für die Unternehmen. Mehrfach wird darauf hingewiesen, dass sich die Belastungen im Zusammenspiel mit der bereits per 1. Januar 2025 erfolgten Teuerungsanpassung der Familienzulagen sowie weiteren geplanten sozialpolitischen Vorhaben – insbesondere der Betreuungszulage gemäss UKibeG – kumulieren würden. Der AGV Basel erachtet die zusätzlichen Kosten von 361 Millionen Franken unter den aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen als nicht tragbar.

Swissmem betont zudem, dass insbesondere kleine und mittlere Unternehmen durch steigende Lohnnebenkosten überproportional belastet würden. CP weist darauf hin, dass weitere Vorhaben wie die Einführung von Ehepaarrenten, eines Elternurlaubs oder einer 13. Rente zu zusätzlichen Kosten für die Arbeitgebenden führen würden.

Weitere Organisationen und interessierte Kreise

Stiftung Zukunft CH hält den Vorschlag zu Finanzierung für sinnvoll, angemessen und umsetzbar.

5.1.3 Föderalismus und kantonale Autonomie

Mehrere Vernehmlassungsteilnehmende lehnen die Erhöhung der Familienzulagen mit Verweis auf die föderalistische Natur des Familienzulagensystems und die Wahrung der kantonalen Autonomie ab. Sie betonen, dass die Festlegung der Zulagen in der Kompetenz der Kantone liege und eine bundesrechtliche Erhöhung den bestehenden Gestaltungsspielraum unnötig einschränke.