Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/82: 23.406 n Pa. Iv. Jost. Starke Familien durch angepasste Zulagen · 24 Seiten
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AGV Basel) im Falle des Eintretens auf die Vorlage. Demgegenüber lehnen ihn drei Verbände (SGB,
Travail.Suisse und transfair) ab.
Durchführungsstellen
Die Konferenzen bzw. Vereinigungen der Ausgleichskassen KKAK und die VVAK erachten es als angezeigt, mit einer zusätzlichen Erhöhung der Familienzulagen zuzuwarten, bis das Parlament über den indirekten Gegenvorschlag zur Kita-Initiative (UKibeG) entschieden hat. Sie begrüssen die weitergehende Rundungskompetenz des Bundesrats beim Teuerungsausgleich sowie die Verbesserung der redaktionellen Unschärfen.
Weitere Organisationen und interessierte Kreise
11 Organisationen und, (alliance F, Caritas, , femmes protestantes, Freikirchen.ch, NKS, PFS, Pro
Juventute, SEA, Stiftung Zukunft CH, SVAMV und UNICEF) 3 ausserparlamentarische Kommissionen (EKF, EKFF, EKKJ) unterstützen die Vorlage grundsätzlich. femmes protestantes und die EKF unterstützen explizit eine weitergehende Rundungskompetenz für den Bundesrat. Drei Organisationen (EKF, femmes protestantes und SVAMV) begrüssen auch die redaktionellen Anpassungen explizit.
Den Minderheitsantrag Marti Samira unterstützen sechs Organisationen und ausserparlamentarische Kommissionen (EKKJ, femmes protestantes, NKS, PFS, Pro Juventute, SVAMV). Fünf Organisationen (EKKJ, femmes protestantes, NKS, PFS, Pro Juventute) lehnen den Minderheitsantrag Sauter zur paritätischen Finanzierung ab.
5 Stellungnahmen zu einzelnen Punkten
5.1 Erhöhung der Familienzulagen
Eine Minderheit Gutjahr beantragt die Mindestbeträge der Familienzulagen nicht zu erhöhen und den Status quo beizubehalten. Eine knappe Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden befürwortet eine Erhöhung der Familienzulagen, während ein erheblicher Teil diese aus finanzpolitischen Gründen ablehnt oder ein Zuwarten mit Verweis auf den indirekten Gegenvorschlag zur Kita-Initiative (UKibeG) fordert. Unterstützung kommt insbesondere von politischen Parteien, Arbeitnehmendenverbänden sowie weiteren Organisationen und interessierten Kreisen. Demgegenüber überwiegt bei den Kantonen sowie bei den Wirtschaftsverbänden die ablehnende oder zurückhaltende Haltung.
Kantone, SODK und SSV
Sechs Kantone (BS, FR, JU, NW, TI, und VS) und SSV erachten eine Erhöhung der Familienzulagen als angezeigt.
17 Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, GE, GR, LU, NE, OW, SG, SH, SZ. TG, UR, ZG und ZH) und die
SODK sprechen sich gegen eine Erhöhung zum aktuellen Zeitpunkt aus. Sowohl NE als auch GE vertreten eine differenzierte Position: Sie befürworten zwar die Ziele der Vorlage ausdrücklich, lehnen jedoch die konkrete Anhebung der bundesrechtlichen Mindestansätze ab.
Politische Parteien und Parteigruppierungen
Fünf Parteien (Die Mitte, EVP, GPS, SP und PARAT) befürworten eine Erhöhung der Familienzulagen. Die GPS merkt an, dass die geplante Erhöhung unzureichend sei. Die Mitte erachtet die Anhebung der bundesrechtlichen Mindestansätze als geeignetes Mittel, um die bestehenden Unterschiede zwischen den Kantonen zu mildern und einen fairen, zeitgemässen Mindeststandard für alle Familien sicherzustellen. Zwei Parteien (FDP und SVP) lehnen eine Erhöhung der Familienzulagen ab. Die SVP erachtet einen steuerlichen Abzug der Kinderzulagen als zweckmässiger.