Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/82: 23.406 n Pa. Iv. Jost. Starke Familien durch angepasste Zulagen · 24 Seiten
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14. Februar 2025 legte die SGK-N die Eckwerte zur Ausarbeitung des Erlassentwurfs in Erfüllung der parlamentarischen Initiative fest.
Am 27. August 2025 beriet die Kommission den Vorentwurf. Am 25. September verabschiedete sie ihn zusammen mit dem erläuternden Bericht in die Vernehmlassung. Die Vernehmlassungsfrist lief bis zum 8. Januar 2026. Der vorliegende Bericht gibt Aufschluss über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens.
2 Gegenstand
Die Familienzulagen stellen im Schweizer Sozialversicherungssystem ein zentrales Element zur Unterstützung von Familien dar. Mit höheren Zulagen könnte nach Ansicht der Kommission insbesondere die Lebenssituation von Haushalten mit tiefem Einkommen verbessert werden. Die Erhöhung der bundesrechtlichen Mindestansätze der Familienzulagen auf jeweils 250 Franken für Kinder- und 300 Franken für Ausbildungszulagen würden gemäss den zurzeit geltenden kantonalen Familienzulagenansätzen 17 Kantone (ZH, LU, UR, SZ, OW, GL, SO, BL, SH, AR, AI, SG, GR, AG, TG, TI, NE) betreffen.
Die durch eine Anhebung der Mindestansätze der Familienzulagen entstehenden Kosten werden vor allem durch die Arbeitgeber getragen, da die Familienzulagen hauptsächlich über Beiträge von Arbeitgebern und Selbstständigerwerbenden finanziert werden; in geringerem Umfang auch von den Kantonen. Die zusätzlichen Kosten für den Bund werden auf 8 Millionen für die Familienzulagen in der Landwirtschaft und auf 12 Millionen für den ALV-Fonds geschätzt.
Der Vorentwurf sieht zudem vor, dem Bundesrat beim Teuerungsausgleich eine weitergehende Rundungskompetenz zuzugestehen. Damit könnte der Bundesrat analog zu Artikel 30bisdes Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1946 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG)5 die Beträge auf den nächsthöheren Fünffranken-Betrag runden. Dies würde die Beträge vereinfachen und unter anderem die Berechnung von Differenzzulagen durch die Familienausgleichskassen erleichtern.
Der Vorentwurf schlägt die Verwendung von «Prozent» statt «Punkte» für die Anpassung der Mindestansätze vor. Die Verwendung von «Punkte» anstelle von «Prozent» stellt eine Ungenauigkeit dar, die im Zuge des Gesetzgebungsprozesses entstanden ist. Im Zusammenhang mit dem Teuerungsausgleich wird der Begriff «Punkte» entweder als «Indexpunkte» oder als «Prozentpunkte» verstanden, nicht jedoch als «Prozent». Die Berechnungsmethoden unterscheiden sich entsprechend.
Die Kommission schlägt vor die französische Fassung des Textes so anzupassen, dass, analog zur deutschen Fassung, die Mindestansätze «auf den gleichen Zeitpunkt» wie die Renten der AHV angepasst werden. Es handelt sich hierbei um eine redaktionelle Anpassung.
3 Stellungnahmen
Insgesamt gingen 65 Stellungnahmen ein.
Adressaten Anzahl eingeladene TN Anzahl Stellungnahmen
Kantone (einschliesslich Konferenz der
2827
Kantonsregierungen, KdK und SODK)
Politische Parteien und Parteigruppierun-
107
gen Gesamtschweizerische Dachverbände 31
der Gemeinden, Städte und Berggebiete Verbände der Wirtschaft 815
Weitere Organisationen und Durchfüh- 1515
rungsstellen