Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/82: 23.406 n Pa. Iv. Jost. Starke Familien durch angepasste Zulagen · 24 Seiten

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Diverses

BE weist darauf hin, dass die im erläuternden Bericht enthaltene Aussage, wonach die Vorlage keine finanziellen Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden habe, zu korrigieren sei. Da Kantone und Gemeinden selbst als Arbeitgebende auftreten, würden ihnen bei einer Erhöhung der Familienzulagen ebenfalls Mehrkosten entstehen.

BE fordert eine Überprüfung und Anpassung der im erläuternden Bericht ausgewiesenen Kostenschätzung. Die Annahme, dass in Kantonen mit bereits über den bundesrechtlichen Mindestansätzen liegenden Familienzulagen keine Mehrkosten entstünden, wird als nichtzutreffend erachtet. Für BE sei aufgrund der gesetzlichen Festlegung der Zulagen auf 115 Prozent der bundesrechtlichen Mindestbeträge bei einer Erhöhung der Mindestansätze mit Mehrkosten von schätzungsweise rund 99 Mio. Franken zu rechnen. Die im erläuternden Bericht ausgewiesenen Gesamtkosten von 361 Mio. Franken würden die tatsächlichen Kosten daher unterschätzen und das Bild der Kostenfolgen verzerren; aus Sicht des Regierungsrates seien die Kostenfolgen entsprechend zu ergänzen.

BE verlangt ausserdem, dass der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Gesetzesänderung so festgelegt wird, dass den Kantonen ausreichend Zeit zur Anpassung ihrer kantonalen Gesetzgebung bleibt.

JU bemängelt, dass die finanziellen Auswirkungen der Erhöhung der Familienzulagen im Landwirtschaftsbereich im erläuternden Bericht nicht ausreichend berücksichtigt werden. Insbesondere würden die daraus resultierenden zusätzlichen Kosten zulasten der Kantone in dem als «Kostenschätzung für die Kantone» bezeichneten Tabellenüberblick nicht ausgewiesen, da dieser sich lediglich auf die Erhöhungen der Zulagen und Beiträge ausserhalb der Landwirtschaft beschränke.

SO weist darauf hin, dass im Rahmen einer bundesrechtlich einheitlichen Regelung der Familienzulagen die Differenzzahlungen wegfallen würden, da keine unterschiedlichen kantonalen Ansätze mehr bestünden, wodurch die Durchführungsstellen administrativ entlastet würden.

TG weist auf die Differenzzulagen hin, welche exportiert würden. Dieser administrativ aufwändige Prozess würde mit einer Anhebung der Ansätze mehr Dossiers betreffen und das gegenwärtige funktionierende Gesamtsystem verschlechtern.

Die EKFF weist auf strukturelle Ungleichbehandlungen im System der Familienzulagen hin. Sie verweist insbesondere auf die unterschiedliche Finanzierung der Zulagen für Familien in der Landwirtschaft, die zu zwei Dritteln vom Bund und zu einem Drittel von den Kantonen getragen werden, im Vergleich zu Selbstständigerwerbenden, welche die ihnen zustehenden Zulagen selbst finanzieren. Zudem erschwere das Nebeneinanderbestehen zweier gesetzlicher Grundlagen die klare Abgrenzung der Zuständigkeiten.